Am 26.04.2021 und am 19.04.2022 sind die neuen Richtlinien des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen für den Gigabitausbau in sog. „Grauen Flecken“ in Kraft getreten. Damit können nun grundsätzlich Adressen mithilfe von Fördermitteln ausgebaut werden, die mit Bandbreiten unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind oder bei denen es sich um einen sog. sozioökonomischen Schwerpunkt handelt. In Ahaus handelt es sich insgesamt um 521 Hausanschlüsse, für die die vorläufige Förderzusage des Bundes vorliegt. Ab 2023 soll die Aufgreifschwelle im Zuge dann neuzufassender Richtlinien komplett entfallen, sodass in einer zweiten Förderstufe grundsätzlich alle nicht gigabitfähigen Anschlüsse förderfähig sind.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Borken und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) haben 14 der kreisangehörigen Kommunen (neben Ahaus, Borken, Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden) im Juni 2022 beschlossen, ein kreisweites gemeinsames „Graue Flecken“-Förderverfahren zur Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung durchzuführen. Die Stadt Bocholt führt eigenständig ebenfalls ein Förderverfahren durch. In den Städten Gronau und Rhede soll der Ausbau eigenwirtschaftlich durch die jeweiligen Stadtwerke erfolgen.
Für die Ermittlung der Förderkulisse hat der Kreis Borken bereits im Jahr 2021 ein Markterkundungsverfahren in Auftrag gegeben, in dessen Rahmen die im Kreis Borken aktiven Netzbetreiber die bestehende Breitbandversorgung sowie in den kommenden drei Jahren (bis 2024) in Planung befindliche Ausbauvorhaben adresskoordinatenscharf gemeldet haben.