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Förderung

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Ahaus sind nur zusammen mit Ihnen erreichbar! Deshalb unterstützt die Stadt Ahaus Ihre Investitionen in den Klimaschutz.

Auch 2024 stehen hierfür wieder 250.000 Euro im aktuellen Haushalt bereit. 

Gültige Förderrichtlinie

Die Tabelle "Überblick Fördermöglichkeiten Klimafonds" gibt nur einen Überblick über die verschiedenen Fördergegenstände. Eine genaue Auflistung der Kriterien ist in der Förderrichtlinie zu finden:

Überblick Fördermöglichkeiten Klimafonds

Antragsberechtigte

Gegenstand

Höhe der Förderung

Erforderliche Nachweise

Förderbereich

Energie

Mieter/innen oder Eigentümer/innen einer selbst genutzten Wohnung

Balkonsolarmodule
bis 800 Watt

50% max. 200 €

  • Kopie/Scan der Rechnung
  • Foto des installierten 
  • Balkonsolarmoduls
  • Nachweis über den Eintrag im Marktstammdatenregister

Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen

Eigentümer*innengemeinschaften

Dämmmaßnahmen
Dämmung von Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Geschossdecke, Keller


Achtung! Erdölbasierte Neuprodukte sind von der Förderung ausgeschlossen.

20% max. 500 €

  • Kopie/Scan der Rechnung eines Fachhändlers bzw. Handwerksbetriebs und Zahlungsbeleg
    Foto(s) der Dämmmaßnahme

Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen
Eigentümer*innengemeinschaften

Energie-/PV Beratung

50% max. 150 €

Kopie/Scan der Rechnung eines Energieberaters, einer Energieberaterin


Förderbereich 

Mobilität

Privatpersonen

Käufergemeinschaften
eingetragene Vereine der Stadt Ahaus

(E-)Lastenräder

30% max. 1.000 € bei Elektro-Lastenradern;

max. 500 € bei muskel-betriebenen Lastenrädern

Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg


Lastenanhänger

30% max. 100 €

Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg

Förderbereich 

Klimafolgenanpassung

Privatpersonen, die Eigentümer*in einer Wohnung in Ahaus sind
Eigentümer*innengemeinschaften

Dach- und Fassadenbegrünung

Substrathöhe bei Dachbegrünung mindestens 10 cm

50% max. 1000 €,

max. 50 €/m²

Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg

Foto der installierten Dach- oder Fassadenbegrünung


Umbau von vor dem 01.01.2024 errichteten Schottergärten in naturnahe Gärten.


Bitte vorher Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz halten, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.

50% max. 1000 €

Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg

Vorher-/Nachher-Bilder der umgestalteten Fläche

Projekteförderung

eingetragene Vereine

Schulen und Kitas in Ahaus

Die Projekteförderung ist offen, für alle Projektideen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Umweltbildung etc.

wird von einer Jury beschlossen

Antragsformular

Angebot und Kostenaufstellung

Nach Zusage, Rechnung zur Auszahlung

KlimafondS

Klimaschutz in Ahaus - Konkret, Lokal und von Bürger*innen getragen

Der Klimafonds soll genutzt werden um Bürger*innen bei privaten Investitionen in den Klimaschutz zu unterstützen. Mit Hilfe des Klimafonds konnten so in 2022 und 2023 rund 700 Maßnahmen gefördert und rund 1.900 Tonnen CO2 eingespart werden.

Andere Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW bieten zahlreichen weitere Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei ihren Klimaschutzmaßnahmen. Mit Hilfe des Förder.Navi der Landesgesellschaft NRW.energy4climate finden Sie alle passenden Förderungen bzw. Unterstützungsangebote mit einer Kurzübersicht der Bedingungen und weiterführenden Links.

Logo Klimafonds Ahaus
Logo Klimafonds Ahaus

Ihr Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Ja. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen Energie, Mobilität und Klimafolgenanpassung. 

Nein. Seitens der Stadt Ahaus gibt es keine Förderung für PV-Anlagen, die größer sind als Balkonsolaranlagen (mehr als 800 W Wechselrichterleistung).

Die Stadt Ahaus fördert nur die oben genannten Bereiche, unter https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi können jedoch verschiedene weitere Fördermöglichkeiten des Landes oder des Bundes durchsucht werden.

Wenn Sie sich mit Ihrem Verein, Ihrer Schule, oder Ihrer Kita auf die offene Projektförderung im Rahmen des Klimafonds bewerben wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit der Stabsstelle Klimaschutz: klima@ahaus.de, 02561 72 406


Für Vereine gibt es zusätzlich eine Förderung vom Kreis Borken mit der die energetische Sanierung von Vereinsgebäuden unterstützt wird. Weitere Informationen gibt es hier: Klimavereine Kreis Borken

Wir fördern die Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten. Mit Schottergärten sind Flächen in Gärten gemeint, die mit einem Vlies oder einer Folie abgedichtet sind, auf die Schotter, Kies oder Ähnliches gestreut ist.

Eine Entsiegelung wird nicht gefördert bei bepflanzten Steingärten oder bei weitgehend begrünten und nicht versiegelten Schotterflächen (sogenannter Schotterasen). Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Fläche gefördert werden kann.

Es wird nur der Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten gefördert.

Typische Elemente von naturnahen Gärten sind: 

  • überwiegend heimische Pflanzen in Wildformen
  • dichte Begrünung
  • viele verschiedene Arten
  • viele verschiedene Strukturen (z.B. unterschiedliche Höhen, Totholzhaufen, Nisthilfen, "wilde Ecke")

Mehr Informationen und Informationen gibt es hier: NABU: Grundlagen Naturgarten


Nicht förderfähig sind:

  • Anderweitige Versiegelung der Fläche
  • nachträgliche Versiegelung einer anderen Fläche im Garten
  • Anlage einer Rasenfläche
  • Ersetzen des Schottergartens mit blanker Erde
  • Ausschließliches Anpflanzen von exotischen Arten
  • Ausschließliches Anpflanzen von Zuchtformen
  • Ausschließliches Anpflanzen von einigen wenigen Arten

Der Umbau wird anhand der eingesendeten Fotos und Rechnungen überprüft. Die Stadt Ahaus ist auch berechtigt den Umbau vor Ort zu überprüfen.