Förderung
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Ahaus sind nur zusammen mit Ihnen erreichbar! Deshalb unterstützt die Stadt Ahaus Ihre Investitionen in den Klimaschutz.
Auch 2024 stehen hierfür wieder 250.000 Euro im aktuellen Haushalt bereit.
Gültige Förderrichtlinie
Die Tabelle "Überblick Fördermöglichkeiten Klimafonds" gibt nur einen Überblick über die verschiedenen Fördergegenstände. Eine genaue Auflistung der Kriterien ist in der Förderrichtlinie zu finden:
Überblick Fördermöglichkeiten Klimafonds
Antragsberechtigte | Gegenstand | Höhe der Förderung | Erforderliche Nachweise |
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Förderbereich Energie | |||
Mieter/innen oder Eigentümer/innen einer selbst genutzten Wohnung | Balkonsolarmodule | 50% max. 200 € |
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Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen Eigentümer*innengemeinschaften | Dämmmaßnahmen Achtung! Erdölbasierte Neuprodukte sind von der Förderung ausgeschlossen. | 20% max. 500 € |
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Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen | Energie-/PV Beratung | 50% max. 150 € | Kopie/Scan der Rechnung eines Energieberaters, einer Energieberaterin |
Förderbereich Mobilität | |||
Privatpersonen Käufergemeinschaften | (E-)Lastenräder | 30% max. 1.000 € bei Elektro-Lastenradern; max. 500 € bei muskel-betriebenen Lastenrädern | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg |
| Lastenanhänger | 30% max. 100 € | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg |
Förderbereich Klimafolgenanpassung | |||
Privatpersonen, die Eigentümer*in einer Wohnung in Ahaus sind | Dach- und Fassadenbegrünung Substrathöhe bei Dachbegrünung mindestens 10 cm | 50% max. 1000 €, max. 50 €/m² | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg Foto der installierten Dach- oder Fassadenbegrünung |
| Umbau von vor dem 01.01.2024 errichteten Schottergärten in naturnahe Gärten. Bitte vorher Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz halten, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden. | 50% max. 1000 € | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg Vorher-/Nachher-Bilder der umgestalteten Fläche |
Projekteförderung | |||
eingetragene Vereine Schulen und Kitas in Ahaus | Die Projekteförderung ist offen, für alle Projektideen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Umweltbildung etc. | wird von einer Jury beschlossen | Antragsformular Angebot und Kostenaufstellung Nach Zusage, Rechnung zur Auszahlung |
KlimafondS
Klimaschutz in Ahaus - Konkret, Lokal und von Bürger*innen getragen
Der Klimafonds soll genutzt werden um Bürger*innen bei privaten Investitionen in den Klimaschutz zu unterstützen. Mit Hilfe des Klimafonds konnten so in 2022 und 2023 rund 700 Maßnahmen gefördert und rund 1.900 Tonnen CO2 eingespart werden.
Andere Fördermöglichkeiten
Der Bund und das Land NRW bieten zahlreichen weitere Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei ihren Klimaschutzmaßnahmen. Mit Hilfe des Förder.Navi der Landesgesellschaft NRW.energy4climate finden Sie alle passenden Förderungen bzw. Unterstützungsangebote mit einer Kurzübersicht der Bedingungen und weiterführenden Links.
Ihr Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Werden aktuell Klimaschutzmaßnahmen durch die Stadt Ahaus gefördert?
Ja. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen Energie, Mobilität und Klimafolgenanpassung.
Gibt es Förderung für größere PV-Anlagen?
Nein. Seitens der Stadt Ahaus gibt es keine Förderung für PV-Anlagen, die größer sind als Balkonsolaranlagen (mehr als 800 W Wechselrichterleistung).
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Die Stadt Ahaus fördert nur die oben genannten Bereiche, unter https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi können jedoch verschiedene weitere Fördermöglichkeiten des Landes oder des Bundes durchsucht werden.
Förderung für Vereine, Schulen und Kitas
Wenn Sie sich mit Ihrem Verein, Ihrer Schule, oder Ihrer Kita auf die offene Projektförderung im Rahmen des Klimafonds bewerben wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit der Stabsstelle Klimaschutz: klima@ahaus.de, 02561 72 406
Für Vereine gibt es zusätzlich eine Förderung vom Kreis Borken mit der die energetische Sanierung von Vereinsgebäuden unterstützt wird. Weitere Informationen gibt es hier: Klimavereine Kreis Borken
Was ist ein Schottergarten?
Wir fördern die Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten. Mit Schottergärten sind Flächen in Gärten gemeint, die mit einem Vlies oder einer Folie abgedichtet sind, auf die Schotter, Kies oder Ähnliches gestreut ist.
Eine Entsiegelung wird nicht gefördert bei bepflanzten Steingärten oder bei weitgehend begrünten und nicht versiegelten Schotterflächen (sogenannter Schotterasen). Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Fläche gefördert werden kann.
Was ist ein naturnaher Garten?
Es wird nur der Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten gefördert.
Typische Elemente von naturnahen Gärten sind:
- überwiegend heimische Pflanzen in Wildformen
- dichte Begrünung
- viele verschiedene Arten
- viele verschiedene Strukturen (z.B. unterschiedliche Höhen, Totholzhaufen, Nisthilfen, "wilde Ecke")
Mehr Informationen und Informationen gibt es hier: NABU: Grundlagen Naturgarten
Nicht förderfähig sind:
- Anderweitige Versiegelung der Fläche
- nachträgliche Versiegelung einer anderen Fläche im Garten
- Anlage einer Rasenfläche
- Ersetzen des Schottergartens mit blanker Erde
- Ausschließliches Anpflanzen von exotischen Arten
- Ausschließliches Anpflanzen von Zuchtformen
- Ausschließliches Anpflanzen von einigen wenigen Arten
Der Umbau wird anhand der eingesendeten Fotos und Rechnungen überprüft. Die Stadt Ahaus ist auch berechtigt den Umbau vor Ort zu überprüfen.