Förderung
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Ahaus sind nur zusammen mit Ihnen erreichbar!
Überblick Fördermöglichkeiten Klimafonds
| Antragsberechtigte | Gegenstand | Höhe der Förderung | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|---|
| Förderbereich Energie | |||
| Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen Eigentümer*innengemeinschaften | Dämmmaßnahmen | 20% max. 500 € |
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Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer*innen | Energie-/PV Beratung | 50% max. 150 € | Kopie/Scan der Rechnung über eine Energieberatung. |
| Förderbereich Mobilität | |||
| Privatpersonen Käufergemeinschaften | (E-)Lastenräder | 30% max. 1.000 € bei Elektro-Lastenradern; max. 500 € bei muskel-betriebenen Lastenrädern | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg |
| | Lastenanhänger auch Kinderanhänger | 30% max. 100 € | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags vom stationären Einzelhandel und Zahlungsbeleg |
| Förderbereich Klimafolgenanpassung | |||
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Privatpersonen, die Eigentümer*in einer Wohnung in Ahaus sind | Dach- und Fassadenbegrünung an Wohnhäusern Substrathöhe bei Dachbegrünung mindestens 7,5 cm | 50% max. 1000 €, max. 50 €/m² | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg Foto der installierten Dach- oder Fassadenbegrünung |
| | Umbau von vor dem 01.01.2024 errichteten Schottergärten in naturnahe Gärten. Bitte vorher Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz halten, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden. | 50% max. 1000 € | Kopie/Scan der Rechnung bzw. des Kaufvertrags und Zahlungsbeleg Vorher-/Nachher-Bilder der umgestalteten Fläche |
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Privatpersonen, die Eigentümer*in einer Wohnung in Ahaus sind Für das Haus muss laut Hochwasser App NRW bei "extremem Starkregen" eine "hohe Gefahr" bestehen, oder es muss in der Vergangenheit zu Schäden bei Starkregen-/Hochwasserereignissen gekommen sein. | Starkregenschutz an Gebäuden Gefördert werden beispielsweise Rückstauverschlüsse, druckdichte Türen, Überdachungen von Lichtschächten, Aufkantungen bzw. Mauern oder auch Starkregen- und Hochwasserschutzsysteme. Bitte vorher Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz halten, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden. | 50% max. 1000 € | Kopie/Scan der Rechnung über Kauf und Installation der Dach- oder Schutzmaßnahme Foto der installierten Schutzmaßnahme |
| Projekteförderung | |||
| eingetragene Vereine Schulen und Kitas in Ahaus | Die Projekteförderung ist offen, für alle Projektideen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Umweltbildung etc. | wird von einer Jury beschlossen | Antragsformular Angebot und Kostenaufstellung Nach Zusage, Rechnung zur Auszahlung |
KlimafondS
Klimaschutz in Ahaus - Konkret, Lokal und von Bürger*innen getragen
Der Klimafonds soll genutzt werden um Bürger*innen bei privaten Investitionen in den Klimaschutz zu unterstützen.
Andere Fördermöglichkeiten
Der Bund und das Land NRW bieten zahlreichen weitere Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei ihren Klimaschutzmaßnahmen. Mit Hilfe des Förder.Navi der Landesgesellschaft NRW.energy4climate finden Sie alle passenden Förderungen bzw. Unterstützungsangebote mit einer Kurzübersicht der Bedingungen und weiterführenden Links.

Ihr Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Werden aktuell Klimaschutzmaßnahmen durch die Stadt Ahaus gefördert?
Nein, erst mit dem Haushaltsbeschluss 2026 können wieder Fördermittel ausgezahlt werden. Welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie in der Förderrichtlinie schon jetzt einsehen. Für Projekte, die ab dem 1.1.2026 umgesetzt wurden, gilt eine Übergangsfrist.
Gibt es andere Fördermöglichkeiten?
Unter https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi können verschiedene weitere Fördermöglichkeiten des Landes oder des Bundes durchsucht werden.
Förderung für Vereine, Schulen und Kitas
Wenn Sie sich mit Ihrem Verein, Ihrer Schule, oder Ihrer Kita auf die offene Projektförderung im Rahmen des Klimafonds bewerben wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit der Stabsstelle Klimaschutz: klima@ahaus.de, 02561 72 406
Was ist ein Schottergarten?
Wir fördern die Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten. Mit Schottergärten sind Flächen in Gärten gemeint, die mit einem Vlies oder einer Folie abgedichtet sind, auf die Schotter, Kies oder Ähnliches gestreut ist.
Eine Entsiegelung wird nicht gefördert bei bepflanzten Steingärten oder bei weitgehend begrünten und nicht versiegelten Schotterflächen (sogenannter Schotterasen). Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Fläche gefördert werden kann.
Was ist ein naturnaher Garten?
Es wird nur der Umbau von Schottergärten in naturnahe Gärten gefördert.
Typische Elemente von naturnahen Gärten sind:
- überwiegend heimische Pflanzen in Wildformen
- dichte Begrünung
- viele verschiedene Arten
- viele verschiedene Strukturen (z.B. unterschiedliche Höhen, Totholzhaufen, Nisthilfen, "wilde Ecke")
Mehr Informationen und Tipps gibt es hier: NABU: Grundlagen Naturgarten
Nicht förderfähig sind:
- Anderweitige Versiegelung der Fläche
- nachträgliche Versiegelung einer anderen Fläche im Garten
- Anlage einer Rasenfläche
- Ersetzen des Schottergartens mit blanker Erde
- Ausschließliches Anpflanzen von exotischen Arten
- Ausschließliches Anpflanzen von Zuchtformen
- Ausschließliches Anpflanzen von einigen wenigen Arten
Der Umbau wird anhand der eingesendeten Fotos und Rechnungen überprüft. Die Stadt Ahaus ist auch berechtigt den Umbau vor Ort zu überprüfen.