Konzepte
Auf diesen Seiten erhalten Sie Information zu den aktuellen Konzepten der Stadtverwaltung Ahaus. Detaillierte Fragen zu den Konzepten beantworten Ihnen gerne die Mitarbeitenden der jeweiligen Fachbereiche.
Kultur, Soziales
Förderkonzept für Kitas
Die Stadt Ahaus ist Vorreiter in Sachen flexibler Kita-Betreuung und unterstützt die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) finanziell bei der Umsetzung von bedarfsgerechter flexibler Betreuung. Das neue Förderkonzept, das zum neuen Kindergartenjahr am 1. August 2022 in Kraft tritt, soll so Familien in Ahaus entlasten und die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf verbessern.
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Bei Fragen rund um den Ausbau der flexiblen Betreuungszeiten in den Ahauser Kindertageseinrichtungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kulturkonzept
Kultur ist die Grundlage jeder Form von Bildung und gesellschaftlichem Zusammenleben. Kultur erlebt stetige Veränderung und Gestaltung. Sie ist immer auch geprägt durch Geschichte und kulturelles Erbe. Kultur beeinflusst das Leben der Menschen.
Hieraus ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten: inhaltlicher wie auch finanzieller Art. Themen der Kulturpolitik sind häufig Querschnittsthemen, die sich in Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Jugend- und Standortpolitik, Tourismus und Umwelt wiederfinden, ebenso berühren sie Stadtentwicklung und Stadtplanung. Ein zukunftsorientiertes Kulturkonzept einer Kommune soll kulturpolitische Leitlinien (inhaltliche wie finanzielle) herausarbeiten. Es beschreibt die aktuelle Standortsituation und legt Schwerpunkte fest. Gleichzeitig soll es Potentiale aufzeigen, sichern und stärken sowie vernetzend wirken.
Darum beschloss der Rat auf Empfehlung des Kulturausschusses am 27.02.2020 das Kulturkonzept der Stadt Ahaus 2020 - 2025.
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Bei Fragen zum Kulturkonzept helfen wir Ihnen gerne weiter.
Planung, Verkehr, Umwelt
2. Fortschreibung Entwicklungskonzept Innenstadt (ISEK)
Die Innenstadt von Ahaus ist wie viele andere klein- und mittelstädtische Zentren auch, von demographischen, wirtschaftlichen, technologischen und gesamtgesellschaftlichen Veränderungen betroffen. Zentrales Anliegen der Stadt Ahaus ist es, die Innenstadt zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Mit dem Entwicklungskonzept Innenstadt sollen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Innenstadt umgesetzt werden. Der Rat der Stadt hat am 23. März 2021 die zweite Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Innenstadt Ahaus beschlossen.
Projekte des Innenstadtkonzepts
Die Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Innenstadt wurde von einem umfangreichen Beteiligungsprozess begleitet. Nachfolgend werden die Schlüsselprojekte des aktuellen Entwicklungskonzeptes Innenstadt Ahaus vorgestellt.
01 Umgestaltung Wallstraße
Die Wallstraße soll als multifunktionales Platz- und Parkband entwickelt werden und als grünes Gegengewicht zur Fußgängerzone dienen.
02 Umgestaltung Ortsdurchfahrt ehemalige Bundesstraße
Das Schlüsselprojekt gliedert sich in drei Teilprojekte:
02a Wüllener Straße im Bereich Kulturquadrat bis Kreisverkehr
In dem Projekt geht es um eine Neuordnung und Umgestaltung des Straßen- und Wegeraums, die den Anforderungen an guter Orientierung und Funktionalität sowie gestalterischer Qualität gerecht wird.
02b Königstraße
Das Schlüsselprojekt „Umgestaltung der Königstraße“ umfasst eine Neuordnung des Verkehrsraums beginnend mit dem Kreisverkehr Wüllener Str. / Wessumer Str. über die Königstraße bis zum Marienplatz.
02c Marienplatz
Der Marienplatz soll durch eine zeitgemäße Umgestaltung in seiner Funktion als innerstädtischer Platz gestärkt und städtebaulich attraktiver mit seinem Umfeld verknüpft werden.
03 Städtebauliche Neuordnung Domhof
Der Bereich rund um die beiden zur Fußgängerzone ausgerichteten Büro- und Geschäftsgebäude, die rückwärtigen Grundstücke am Domhof, sowie die benachbarten Parkdecks sollen städtebaulich attraktiver werden. Ziel ist die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raums verbunden mit der Verbesserung der Wegeführung und Stärkung der Grün- und Freiraumfunktion.
04 Aufwertung Schloss und Schlossumfeld
Das Schlüsselprojekt setzt sich aus drei Teilprojekten zusammen:
04a Schlossgarten
Der Schlossgarten soll in seiner Funktion als grünes Zentrum gestärkt werden.
04b Sümmermannplatz
Das Potenzial, den Sümmermannplatz in das Gefüge der bereits umgestalteten Plätze der Innenstadt einzubeziehen, und damit auch das Schloss stärker ins Stadtbild zu integrieren, soll genutzt und der Sümmermannplatz als Begegnungs- und Aufenthaltsort in Wert gesetzt werden.
04c Barockschloss Ahaus
Das Schloss Ahaus soll zukünftig seiner Bedeutung als (bau-)kulturelles Highlight der Innenstadt gerecht und entsprechend in seiner Nutzung ertüchtigt werden. Mit dem Ziel des Erhalts der historischen Substanz unter Einhaltung der Denkmalschutzbelange soll das Schloss stärker für die Bewohner und Besucher der Stadt erlebbar gemacht werden.
Ausblick – Hinweise zur Umsetzung und Zeitplanung
Die Umsetzung des Konzeptes bzw. der einzelnen Schlüsselprojekte ist als Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zu verstehen. Denn um die komplexen Aufgaben lösen zu können, müssen öffentliches und privates Engagement und insbesondere öffentliche und private Investitionen Hand in Hand gehen.
Für die Schlüsselprojekte, die im Entwicklungskonzept beschrieben werden, liegen noch keine umsetzungsreifen Pläne vor. Bei fast allen Maßnahmen bedarf es deshalb konkretisierender Untersuchungen und Planungen, die im Rahmen weiterer Verfahren schrittweise erarbeitet werden. Dies bindet finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen, sodass nicht alle Maßnahmen kurzfristig und gleichzeitig umgesetzt werden können. Die Umsetzbarkeit von Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung sind dabei immer auch von aktuellen Rahmenbedingungen abhängig.
Begleitend zum Entwicklungskonzept Innenstadt Ahaus dienen weitere Maßnahmen und Konzepte der Stärkung der Innenstadt, insbesondere die Sanierungssatzung, die Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt, die Neufassung der Sondernutzungssatzung das Einzelhandelskonzept, das Parkraumkonzept Ahauser Innenstadt und das aktuell in Aufstellung befindliche Radverkehrskonzept.
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Bei Fragen zum Entwicklunsgkonzept Innenstadt helfen wir Ihnen gerne weiter.
Einzelhandelskonzept
Nach den Zielvorstellungen der Stadt Ahaus sollen Einzelhandelsbetriebe die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs an Wohnstandorten sowie die Funktion und Attraktivität der Innenstadt als Handels- und Versorgungszentrum nachhaltig stärken. Entsprechend sollen Einzelhandelsbetriebe, einschließlich ladenmäßig betriebener Handwerks- und sonstiger Dienstleistungsbetriebe, ihren Standort, in Abhängigkeit von ihrer Versorgungsfunktion, entweder im Bereich der Wohnstandorte oder in den zentralen Lagen der Stadt und ihrer Ortsteile finden.
Demgegenüber bevorzugen bestimmte Betriebsformen des Einzelhandels nach wie vor Standorte in städtebaulich nicht integrierten Lagen. Dies gilt insbesondere für Lebensmitteldiscounter, aber auch für andere Discounter und Fachmärkte.
Das Einzelhandelskonzept soll dazu beitragen, diesen, auf den ersten Blick nicht lösbaren Konflikt zwischen betrieblichen und städtebaulichen Standortanforderungen zu bewältigen und unter Berücksichtigung der rechtlichen, demografischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Standortanforderungen Strategien zu einer städtebaulich verträglichen Einzelhandelsentwicklung aufzeigen.
Gleichzeitig ist das Einzelhandelskonzept eine unverzichtbare Voraussetzung für eine sachgerechte Planung zur Steuerung des Einzelhandels. In diesem Sinne hat sich das Einzelhandelskonzept bewährt.
Allerdings kann ein Einzelhandelskonzept nur solange tauglich Grundlage für planerische Entscheidungen sein, wie seine Inhalte noch aktuell sind. Nur ein Einzelhandelskonzept, dass die örtliche Situation des Einzelhandels realistisch abbildet, kann seine Funktion als sachgerechte Grundlage für planerische Entscheidungen zur Steuerung des Einzelhandels erfüllen.
Zwar kann davon ausgegangen werden, dass sich die Situation des örtlichen Einzelhandels nicht grundlegend verändert hat. Das belegen nicht zuletzt die nachfolgend zitierten Untersuchungsergebnisse. Allerdings wird im Einzelhandelskonzept 2006 die anhaltende Dynamik im Einzelhandel nur unzureichend abgebildet.
Merkmale dieser Dynamik sind u. a.:
- Stetig wachsender Online-Handel: Nach der IHK-Passantenfrequenzzählung 2014 verfehlt die Ahauser Innenstadt die Untergrenze für eine starke, belebte Innenstadt in einem Mittelzentrum, wenn auch nur knapp. Als eine Ursache hierfür wird der stetig wachsende Online-Handel angesehen, der die Innenstädte zunehmend unter Druck setzt.
- Rückzug des Einzelhandels aus der Fläche: Der seit Jahren anhaltende Trend zu größeren Verkaufsflächen und Einzugsgebieten bedroht insbesondere kleinere Nahversorger in ihrer Existenz. Die Schließung von Verkaufsstellen und die damit verbundene Verschlechterung der Nahversorgung treffen insbesondere die ländlichen Ortslagen
Einzelhandelsprojekte in den Nachbarkommunen setzen den örtlichen Einzelhandel zusätzlich unter Druck. Vor diesem Hintergrund wurde das Einzelhandelskonzept fortgeschrieben. Der Rat der Stadt hat am 07. April 2016 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.
Vorrangiges Ziel ist und bleibt es,
- die zentralen Versorgungsbereiche – und hier insbesondere den innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich - weiter zu stärken sowie
- die Nahversorgung – und hier insbesondere in den ländlichen Ortslagen - zu sichern.
Das Einzelhandelskonzept und der Entwurf zur Fortschreibung ist in Zusammenarbeit mit dem Büro Junker und Kruse, Dortmund entstanden. Informationen über das Büro erhalten Sie unter www.junker-kruse.de .
Allgemeine Informationen zur Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben enthält der Einzelhandelserlass NRW .
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzept kann ergänzend zur hier verfügbaren digitalen Version bei der Stadt Ahaus, Fachbereich Stadtplanung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.
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Bei Fragen rund um das Einzelhandelskonzept helfen wir Ihnen gerne weiter.
Parkraumkonzept der Ahauser Innenstadt
Die Parkraumsituation in der Ahauser Innenstadt ist durch den Bau des Kulturquadrats, der Errichtung des Kaufhauses Berken und nicht zuletzt durch Entwicklungen der Verkehrssituation im Allgemeinen deutlichen Veränderungen ausgesetzt.
Vor dem Hintergrund der Planungen zur Umgestaltung der Wallstraße war es erforderlich zu klären, inwieweit die Parkraumsituation zukunftsfähig ist und ob bzw. in welchem Umfang in der Wallstraße Spielraum für die Reduzierung von Stellplatzflächen zugunsten eines attraktiven öffentlichen Raums bestehen. Hierzu hat das Fachbüro Planersocietät aus Dortmund ein Konzept zur Entwicklung des Parkraumes in der Ahauser Innenstadt erarbeitet.
Im Rahmen der im Oktober 2017 durchgeführten Bestandsaufnahme konnte festgestellt werden, dass die Zahl der Parkplätze in der Ahauser Innenstadt mehr als ausreichend ist. Ein Ungleichgewicht in der Nutzung der Parkplätze führt jedoch dazu, dass einzelne Parkplätze (z.B. Wallstraße oder Kirmesplatz) zu Stoßzeiten besonders stark nachgefragt werden, während andere Parkplätze (z.B. Tiefgarage Königstraße oder das Parkdeck am Domhof) noch erhebliche Kapazitäten aufweisen.
Aufbauend auf den Analyseergebnissen wurden Maßnahmenvorschläge zur Parkraumbewirtschaftung und zur Lenkung des Parksuchverkehrs erarbeitet. Darüber hinaus enthält das Konzept Anregungen zur Verbesserung bestehender Parkplätze und anderen flankierenden Maßnahmen, die zur Optimierung der Parkplatzsituation in der Innenstadt beitragen können.
Das Parkraumkonzept Innenstadt Ahaus wurde am 10. Oktober 2018 vom Rat der Stadt Ahaus als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.
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Grün- und Freiraumkonzept
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr hat am 13. Juli 2017 beschlossen, ein Freiraumkonzept für die Stadt Ahaus aufzustellen.
Grün- und Freiräume sind für die Lebensqualität von Menschen von besonderer Bedeutung und erfüllen eine Vielzahl an Funktionen (Erholung, Ruhe, Freizeitaktivitäten etc.). Ziel des Grün- und Freiraumkonzepts ist es bestehende Grünflächen und Freiräume zu stärken und weiter zu entwickeln, damit die Qualität dieser und die Lebensqualität der Bewohner gesteigert werden. Das Freiraumkonzept soll als Handlungsleitfaden für die Stadtentwicklung dienen.
Basierend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme bestehender Grünflächen und Freiräume im Kerngebiet der Stadt Ahaus und einer Analyse der Stärken und Schwächen dieser Räume, wurden folgende räumliche Leitziele als zentrale Handlungsansätze im Grün- und Freiraumkonzept formuliert:
Leitziel 1: Erhalt, Pflege und Entwicklung des Schlossparks als Kern des Freiraumsystems
Leitziel 2: Aufbau und Entwicklung eines "Grünen Rings" parallel zur Ahauser Aa bzw. Aa-Umflut
Leitziel 3: Freihaltung und Entwicklung der attraktiven Freiräume am Siedlungsrand
Leitziel 4: Freihaltung der Freiraumkeile und Förderung der Vernetzung mit der freien Landschaft sowie in Richtung Schlosspark/Kernstadt
Um diese Ziele zu erreichen, sind einzelne Maßnahmensteckbriefe erarbeitet und in einem Konzept formuliert worden. Mit einer interaktiven Bürgerbeteiligung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden.
Der Rat der Stadt Ahaus hat am 10. Oktober 2018 das Grün- und Freiraumkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das Grün- und Freiraumkonzept ist in Zusammenarbeit mit dem Büro grünplan entstanden. Informationen über das Büro erhalten Sie unter www.gruenplan.org
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Klimaschutzkonzept
Die Stadt Ahaus hat sich zum Ziel gesetzt, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Dafür hat sie verschiedene Strategien und Konzepte entwickelt, die auf eine Reduktion der CO2-Emissionen und eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen abzielen.
Neben Daten zur Klima- und Einwohnersituation in Ahaus wurden 57 Maßnahmen für den Klimaschutz entwickelt, die nun umgesetzt werden sollen. Auf den Seiten zum Klimaschutz finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen.
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Bei Fragen rund um Klima- und Naturschutz in Ahaus helfen wir Ihnen gerne weiter.
Trinkwasserschutzkonzept
Gemäß § 38 (3) LWG (Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung) ist die Stadt Ahaus (Gemeindeschlüssel: 05 5 54 004) zur Vorlage eines Konzeptes über den aktuellen Stand und die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet (Strategiepapier) verpflichtet. Sie können das Konzept hier als PDF herunterladen.
Haben Sie Fragen?
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Radverkehrskonzept
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6.10.2021 das Radverkehrskonzept der gesamten Stadt Ahaus beschlossen.
Ergänzend wurde die Verwaltung beauftragt, die im Radverkehrskonzept genannten Maßnahmen zur Steigerung von Attraktivität, Fahrkomfort und Verkehrssicherheit für die Radfahrer im Stadtgebiet umzusetzen.
- Präsentation Radwegestandard 8. Juni 20218_Juni_2021_Praesentation_Radwegestandard_.pdf2,35 MB
- Präsentation Radweg an der Umflut 8. Juni 20218_Juni_2021_Praesentation_Radweg_an_der_Umflut.pdf2,30 MB
- Online-Dialog Radverkehrskonzept für den 25.05.2021210518_Online-Dialog.pdf3,04 MB
- Radwegeverkehrskonzept Online-Dialog 25.05.2021210624_Protokoll_RVK_Ahaus_Online-Dialog_0_-1.pdf5,11 MB
- Radverkehrskonzept Stadt Ahaus ErläuterungsberichtRadverkehrskonzept-finale_Version_210928_RVK_Ahaus_Erlaeuterungsbericht_1_.pdf7,66 MB
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Bei Fragen zum Radverkehrskonzept helfen wir Ihnen gerne weiter.
Straßen- und Wegekonzept
"Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Kommune ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmenan kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Der Rat der Stadt hat das Straßen- und Wegekonzept für die Jahre 2021 bis 2025 gem. § 8a KAG NRW in der Fassung vom 4. August 2021 in seiner Sitzung vom 02.09.2021 beschlossen.
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Dorf(innen)entwicklungskonzepte
Die zukünftige Entwicklung der Stadt Ahaus und seiner Dörfer hängt von vielen Faktoren ab. Dabei spielen die demographische Entwicklung mit deren gravierenden Veränderungen und der Strukturwandel in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle.
Dorfentwicklungskonzepte bieten die Möglichkeit zur fachübergreifenden, individuell auf die einzelne Ortslage bezogene Betrachtung aller relevanten Aufgabenfelder, wobei der integrierte Ansatz im Vordergrund steht.
Der Rat der Stadt Ahaus hat in seiner Sitzung am 16. April 2008 die Erarbeitung von Dorfentwicklungskonzepten für die fünf Ahauser Dörfer befürwortet. Ziel soll es jeweils sein, Leitbilder, Konzepte und Handlungsansätze für eine nachhaltige Entwicklung in der Zukunft zu formulieren. Unter Einbindung aller relevanten Akteure und im Rahmen einer intensiven Diskussion vor Ort wurde auf der Grundlage einer Stärken-/Schwächenanalyse das zukünftige Profil des jeweiligen Ortsteils zu entwickeln. Dabei sind zentrale Fragen zu klären gewesen:
- Wo steht der Ort heute?
- Wo liegt das besondere Profil des Ortes?
- Wie soll der Ort im Jahr 2025 aussehen?
- Was müssen wir tun, damit diese Ziele erreicht werden?
Auf dieser Grundlage wurden Perspektiven erarbeitet, die dann in konkrete Handlungsfelder und Projekte umgesetzt wurden.
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Zum Nachlesen und Herunterladen
- Alstätte DorfinnenentwicklungskonzeptDIEK_Upgrade_Alstaette_final_MG171215_kompr.pdf4,77 MB
- Graes Dorfinnenentwicklungskonzeptplaninvent_DIEK_Upgrade_Graes_161121_final_0_.pdf6,28 MB
- Ottenstein DorfinnenentwicklungskonzeptDIEK_Upgrade_Ottenstein_final_MG171215_kompr.pdf5,36 MB
- Wessum Dorfinnenentwicklungskonzeptplaninvent_DIEK_Upgrade_Wessum_2016_komprimiert-1.pdf6,31 MB
- Wüllen DorfinnenentwicklungskonzeptDIEK_Upgrade_Wuellen_MG170707.pdf8,11 MB