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Schiedsamtswesen

streitschlichtung

Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen müssen Sie nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch nehmen. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten Ihnen anerkannte Gütestellen. Hierzu gehören die Schiedsämter der Gemeinden, aber auch die vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannten Gütestellen.

schiedsperson gesucht!

Für den Schiedsamtsbezirk II Ahaus-Ortsteile (Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen) suchen wir eine Schiedsperson

Schiedspersonen haben Ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher, bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten, kleineren Rechtsstreitigkeiten oder auch alltäglichen Bagatellfällen ausgelegt. Sie sind Ansprechperson für alle Bürger*innen und stets an einer Einigung interessiert.

Der konkrete Ablauf einer Schiedsverhandlung, ist beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ausführlich dargestellt Startseite - BDS e.V. (schiedsamt.de).


Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 

Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.

Gem. § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) müssen Interessenten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  2. Schiedsperson kann nicht sein, wer
    1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
    2. unter Betreuung steht.
  3. Schiedsperson soll nicht sein, wer
    1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
    2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
    3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
  4. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
  5. Die in §§ 3 und 4 genannten Stellen können personenbezogene Daten der zu wählenden oder zu bestätigenden Schiedspersonen erheben, soweit dies nach Absätzen 1 bis 4 erforderlich ist.
  6. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. 
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Interessierte Personen können sich bis zum 3. November 2024 um das Amt bewerben. 

Zum Online-Bewerbungsformular


Zum Bewerbungsformular

Der Ahauser Schiedsmann Cornelius Bertels
Der Ahauser Schiedsmann Cornelius Bertels

Aktuelle Schiedsperson

Schiedsmann Cornelius Bertels ist für die Kernstadt Ahaus, sowie für die Ortsteile Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen zuständig.

In unserem Bürgerservice erhalten Sie unter "Streitschlichtung" weitere Informationen dazu. 

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Bei Fragen rund um das Schiedsamtswesen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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