Schiedsamtswesen
streitschlichtung
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen müssen Sie nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch nehmen. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten Ihnen anerkannte Gütestellen. Hierzu gehören die Schiedsämter der Gemeinden, aber auch die vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannten Gütestellen.
SCHIEDSPERSON GESUCHT!
Für den Schiedsamtsbezirk I Ahaus-Kernstadt suchen wir eine Schiedsperson
Was macht eine Schiedsperson?
Der konkrete Ablauf einer Schiedsverhandlung, ist beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ausführlich dargestellt Startseite - BDS e.V. (schiedsamt.de).
Was muss eine Schiedsperson mitbringen?
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Welche Voraussetzungen sollen erfüllt werden?
Gem. § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) müssen Interessenten folgende Voraussetzungen erfüllen:
(1) Die Schiedsperson muß nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
(5) Die in § § 3 und 4 genannten Stellen können personenbezogene Daten der zu wählenden oder zu bestätigenden Schiedspersonen erheben, soweit dies nach Absätzen 1 bis 4 erforderlich ist.
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre
Wie kann ich mich bewerben?
Interessierte Personen können sich bis zum 15. Juli 2026 um das Amt bewerben.

Aktuelle Schiedspersonen
Schiedsmann Cornelius Bertels ist für den Schiedsamtsbezirk Ahaus I, die Kernstadt Ahaus, zuständig.
Schiedsmann Jan Klas ist für den Schiedsamtsbezirk Ahaus II, die Ortsteile Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum und Wüllen, zuständig.
In unserem Bürgerservice erhalten Sie unter "Streitschlichtung" weitere Informationen dazu.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen rund um das Schiedsamtswesen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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