Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Stadt Ahaus

Das Amtsblatt ist seit dem 1. Januar 2012 das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt Ahaus. Es erscheint bei Bedarf. Der Veröffentlichungstermin wird in der lokalen Presse (Münsterland-Zeitung und Westfälischen Nachrichten) mitgeteilt. Dieser Hinweis in den örtlichen Zeitungen ist nicht Bestandteil der Bekanntmachung.

Amtliche Bekanntmachungen

Zu den amtlichen Bekanntmachungen zählen beispielsweise Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstiges Ortsrecht der Stadt Ahaus, die Tagesordnung der Sitzungen des Rates, Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben, Widmungsverfügungen, Bekanntmachungen zu Wahlen und öffentliche Zustellungen. Verbindlich ist das Amtsblatt ausschließlich in der gedruckten Form.

Das Amtsblatt liegt kostenlos im Foyer des Rathauses, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus, bereit. Auf Wunsch und gegen Erstattung einer Jahresgebühr (zurzeit 25 Euro pro Jahr) übersenden wir es Ihnen auch gern per Briefpost. Dann sollten Sie sich mit den genannten Ansprechpersonen in Verbindung setzen. Auf dieser Seite können Sie die Amtsblätter auch als pdf-Dokument herunterladen.

Gerne senden wir Ihnen auch am Tag der Veröffentlichung des Amtsblattes einen E-Mail-Newsletter zu. Hierzu müssen Sie sich zunächst für den Newsletter anmelden.

Ich möchte den Amtsblatt Newsletter erhalten

Ihr Kontakt

Amtsblätter zum Herunterladen

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012

Aktuelle Meldungen aus Ahaus

Aktuelle Meldungen aus Ahaus