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Impressum

Verantwortlich für den Inhalt und den Betrieb dieser Internetseite ist die Stadt Ahaus. Die Stadt Ahaus ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Bürgermeisterin Karola Voß.

Das Layout der Internetseite www.stadt-ahaus.de sowie verwendete Beiträge, Grafiken, Texte und Datensammlungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Reproduktion, das Mirroring oder eine Anzeige innerhalb fremder Frames ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.

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Kontakt

Stadt Ahaus
Büro der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Karola Voß
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Telefon: 02561/72-0
Telefax: 02561/72-100

E-Mail: nfhsd
Internet: https://www.stadt-ahaus.de/

Verfügen Sie über ein De-Mail-Konto? Dann können Sie über unsere De-Mail-Adresse info@ahaus.de-mail.de verbindlich und vertraulich mit der Stadt Ahaus kommunizieren. Bitte beachten Sie die Hinweise unten.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Betriebe gewerblicher Art der Stadt Ahaus lautet:
DE 123770481.

Bankverbindungen

DE91 4015 4530 0051 0274 98 (Sparkasse Westmünsterland)
DE80 4016 4024 0000 6007 00 (Volksbank Gronau-Ahaus eG)

Leitweg ID der Stadt Ahaus: 055540004004-31001-39

Haftungsausschluss (eigene Seiten)

Die Stadt Ahaus übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Die Inhalte dieser Internet-Seiten basieren teilweise auf gesetzlichen Grundlagen und werden regelmäßig überprüft. Es kann aber nicht garantiert werden, dass nach einer gesetzlichen Änderung eine sofortige Anpassung der Internet-Seiten erfolgt. Die Stadt Ahaus übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Benutzung dieser Website entstehen können.

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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an die Stadt Ahaus ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Stadt Ahaus eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

  1. Dateianhänge
    Werden Dateianhänge an die Stadt Ahaus versandt, so ist zu beachten, dass die Stadt nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt.

    Für Dokumente:
    • PDF (Portable Document Format)

    Für Bilder:
    • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
    • PNG (Portable Network Graphics)
    • TIFF (Tagged Image File Format).

    Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Stadt Ahaus nicht entgegengenommen.

    Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Stadt Ahaus übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.
  2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

    Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

    Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
  3. Schließen des D-Mail-Postfachs

    Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeitenden der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Bildnachweise

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