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Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit Überschriften.
Die Liste ist nach dem ABC geordnet.
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Symbolbild Leichte Sprache
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Sie ziehen nach Ahaus?
Oder Sie ziehen in Ahaus um?
Dann müssen Sie die neue Adresse anmelden.
Sie müssen die Adresse spätestens
2 Wochen nach dem Umzug anmelden.
Dazu müssen Sie zum Bürger-Büro.


Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis
  • oder Ihren Reisepass
  • Stamm-Buch/Personen-Stands-Urkunden (Heirats-Urkunde, Sterbe-Urkunde oder Scheidungs-Urteil mit Rechtskraft-Vermerk)
  • Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin

Das Bürger-Büro ist an diesen Tagen geöffnet:
Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr

Sie haben eine Frage?
Dann rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Telefonnummer ist: 02561 / 72- 777
Die E-Mail Adresse ist brgrbrhsd

Umzug
Umzug
Informationen in Schwieriger Sprache

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe? Dann rufen Sie uns an.
Wir haben ein Beratungs-Telefon für:

  • Menschen mit Behinderung
  • Senioren und Seniorinnen.


Sybille Großmann berät Sie dann.
Die Telefon-Nummer vom Beratungs-Telefon ist:
02561 72 160

Sie können auch eine E-Mail schicken.
Die E-Mail-Adresse ist: sgrssmnnhsd

Zu welchen Themen kann ich Fragen stellen?
Sie können Fragen stellen zu Themen wie:

  • Beratung
  • Pflege
  • Hilfe zu Hause
  • Bildung
  • Freizeit
  • Pflege
  • Wohnen
  • Geld
  • Arbeit
Beratung
Beratung
Informationen in Schwieriger Sprache

Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?
Und Sie wollen jetzt heiraten?
Dann müssen Sie das beim Standes-Amt anmelden.

Wann kann ich eine Ehe anmelden?
Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin
müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen also voll-jährig sein.

Wenn Sie Ihren Antrag bei uns stellen wollen,
sollte wenigstens einer von Ihnen in Ahaus wohnen.

Wie melde ich eine Ehe an?

Sie gehen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
zu uns ins Standes-Amt.
Dort sprechen Sie mit uns.
Das können Sie nicht früher als 6 Monate
vor dem geplanten Termin tun.

Zu dem Gespräch bringen Sie die Unterlagen mit.

Dann schlagen Sie vor, wo Sie heiraten wollen.
Und wann Sie heiraten wollen.
Wir sagen Ihnen dann, ob das geht.
Wenn nicht, machen wir mit Ihnen einen anderen Termin
für die Heirat aus.

Haben Sie noch eine Frage?
Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt:
Stadt Ahaus
Standesamt und Friedhofswesen
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Telefon: 02561 72 760

E-Mail:stndsmthsd

Heirat
Heirat
Informationen in Schwieriger Sprache

Sie haben in Ahaus etwas verloren?
Zum Beispiel Ihr Handy auf einer Parkbank?
Oder einen Regenschirm?

Dann melden Sie sich beim Bürger-Büro.

Unter der Telefon-Nummer: 02561 72777

Es gibt auch eine Internetseite:

https://www.fundbuerodeutschland.de

Dort können Sie auch online schauen,
ob Ihre Sachen gefunden wurden.

Informationen in Schwieriger Sprache

Wenn Sie ein Kind bekommen haben,
muss das Standes-Amt die Geburt von dem Kind bescheinigen.
Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.

Die Geburts-Urkunde ist ein Papier.
Auf dem Papier steht:
wie das Kind heißt
wo es geboren wurde
wann es geboren wurde.

Sie bekommen bei uns Urkunden ab dem Geburts-Jahr 1904.

Haben Sie noch eine Frage?
Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt:
Stadt Ahaus
Standesamt und Friedhofswesen
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Telefon: 02561 72 760

E-Mail: stndsmthsd

Baby
Baby
Informationen in Schwieriger Sprache

Wenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Ihren Hund im Amt anmelden.
Sie müssen Hunde-Steuer bezahlen.

Das gilt zum Beispiel auch:
wenn der Hund einem Verein gehört
oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.

Wenn Sie sich einen Hund bekommen:
Dann müssen Sie den Hund
innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:
Dann dürfen die jungen Hunde 3 Monate alt werden. Nach den 3 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 2 Wochen anmelden.


Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.
Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen
weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.


Befreiung von der Hunde-Steuer
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann können Sie eine Befreiung beantragen.

Befreiung heißt:
Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.

Die Befreiung von der Hunde-Steuer
können Sie nur für einen Hund bekommen.


Sie müssen nachweisen:

  • In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss stehen: 100 Prozent Grad der Behinderung.
  • Der Hund darf nur für Sie da sein.
  • Der Hund muss eine Ausbildung haben.
  • Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.


Wenn Sie das beantragen wollen,
dann brauchen wir von Ihnen:

  • eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis. Wichtig: Sie müssen die Vorder-Seite und Rück-Seite kopieren.

oder

  • eine Kopie vom Bescheid der Abteilung: Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht.



Wir brauchen auch:

  • Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund: als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.

Ein Rettungs-Hund kann auch befreit sein.
Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein.


Haben Sie noch eine Frage?
Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt:
Stadt Ahaus
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Telefon: 02561 72 777
E-Mail:brgrbrhsd

Hund
Hund
Informationen in Schwieriger Sprache

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.
Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

Das heißt:
Zum Schul-Jahr 2024 bis 2025
müssen alle Kinder zur Schule
die zwischen dem 1. Oktober 2017 und
dem 30. September 2018 geboren sind.

Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde,
dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht,
heißt das: Einschulung.

Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen,
bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung.
Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
In dem Brief ist auch Anmelde-Bogen.
Füllen Sie den Anmelde-Bogen aus
und geben ihn in der Kita oder der Schule ab.

Wichtig:

Sie dürfen die Schule selbst aussuchen.
Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe.
Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.


Achtung:
Sie können Ihr Kind auch anmelden,
wenn es nach dem 30. September 2018 geboren ist.
Dazu sagt man: Kann-Kinder.
Das sind Kinder unter 6 Jahren.
Sie sind noch nicht schul-pflichtig.
Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule.
Aber sie können, wenn sie wollen.
Einen Antrag für diese Anmeldung
bekommen Sie im Schul-Büro.


Wichtig:
Ihr Kind muss dann einen Test machen.
Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist.
Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt
oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf.
Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.

Sie wissen nicht, ob Ihr Kind
schon früher in die Schule kann?
Dann sprechen Sie mit Ihrer Kita darüber.


Welche Papiere muss ich mitbringen?
Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden für die Schule mitbringen:

  • Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind. Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.
  • Ihren Personal-Ausweis
  • Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.
  • Den ausgefüllten Anmelde-Bogen. Sie bekommen den Anmelde-Bogen mit der Eltern-Benachrichtigung.


Haben Sie noch eine Frage?
Dann helfen wir Ihnen gerne.
Ihre Ansprechpersonen sind Reinhold Benning (Fachbereichsleiter Bildung, Kultur und Sport) und Ruth Honekamp.

Sie können anrufen: 02561 / 72 320 oder 02561 / 72 326

oder Sie schicken eine E-Mail: rbnnnghsd oder rhnkmphsd

Schule innen
Schule innen
Informationen in Schwieriger Sprache

In Ahaus gibt es mehr als 27 Kinder-Gärten.
Wir sagen auch Kita.
Das heißt Kindertages-Einrichtung.

Eine Kita ist ein Ort für Kinder.
Sie können tagsüber in der Kita spielen.
Wenn die Eltern z.B. arbeiten
oder eine Ausbildung machen.

Wie kann ich mein Kind für die Kita anmelden?
Sie können Ihr Kind im Internet anmelden.
Das Portal für die Anmeldung heißt: Little Bird.
Sie können nach Kita-Plätzen suchen.
Sie können einen Kita-Platz anfragen.

Hier ist Internet Adresse:
https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Ahaus

Haben Sie noch eine Frage?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Ansprech-Person ist Verena Körkemyer
Sie können anrufen: 02561 / 72 358
oder eine E-Mail schicken: vkrkmyrhsd

Kindergarten
Kindergarten
Informationen in Schwieriger Sprache

Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege.
Kinder-Tages-Pflege bedeutet:
Eine Person passt auf andere Kinder auf.
Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater.
Oder auch: Tages-Pflege-Person.

Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.
Für das Aufpassen bekommt die Person Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für das Aufpassen.
Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Infos zur Tages-Pflege.
Fragen Sie jemanden um Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Oder rufen Sie uns an.
Isabell Stenert und Katharina Chaobwski helfen Ihnen gerne.
Das ist unsere Telefon-Nummern: 02561 72 360 oder 02561 72371

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Sie können Ihr Kind im Internet anmelden.
Das Portal für die Anmeldung heißt: Little Bird.
Sie können nach Plätzen suchen.
Sie können einen Platz anfragen.

Hier ist Internet Adresse:
https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Ahaus


Was muss ich noch zur Tages-Pflege wissen?
Wer betreut mein Kind?

Tages-Pflege-Personen betreuen Ihr Kind.
Die Tages-Pflege-Personen haben dafür eine Ausbildung gemacht.
Die Tages-Pflege-Personen haben eine Erlaubnis
für ihre Arbeit mit den Kindern.
Und sie werden regelmäßig überprüft.
Das heißt: Sie sind Experten für die Arbeit mit Kindern.

Wo wird mein Kind betreut?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Meistens wird Ihr Kind in der Wohnung
von der Tages-Pflege-Person betreut.
Sie können aber auch ausmachen,
dass Ihr Kind an einem anderen Ort betreut wird.
Zum Beispiel: Bei Ihnen zu Hause.
Oder in einer anderen Einrichtung.

Wann kann mein Kind betreut werden?
Reden Sie mit der Tages-Pflege-Person,
wann Ihr Kind betreut werden soll.
Meistens wird Ihr Kind von Montag bis Freitag betreut.
Manchmal auch an Wochen-Enden.

Wie alt muss oder darf mein Kind sein?
Die Tages-Pflege gibt es für Kinder in jedem Alter.
Meistens werden junge Kinder betreut,
die noch nicht in den Kinder-Garten gehen.

Informationen in Schwieriger Sprache

Wenn Sie 16 Jahre alt werden:
Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Das nennen wir: Personal-Ausweis-Pflicht.

Es gibt eine Ausnahme:
Wenn Sie schon einen Reise-Pass haben,
dann brauchen Sie keinen Personal-Ausweis.


Wichtig ist:
Sie müssen mindestens 1 Papier haben,
mit dem Sie sich ausweisen können.
Also einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass.


Einen Reise-Pass können Kinder ab 12 Jahren bekommen.
Kinder unter 12 Jahren bekommen einen Kinder-Reise-Pass.
Damit können die Kinder mit ihren Eltern in andere Länder reisen:
In Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.
Zum Beispiel Länder in

  • Afrika
  • Asien
  • oder Amerika

Seit dem Jahr 2010 gibt es einen neuen Personal-Ausweis.
Auf dieser Seite können Sie mehr dazu lesen.

Was kann der neue Personal-Ausweis?
Der neue Personal-Ausweis sieht aus wie eine Plastik-Karte.
In der Karte ist ein Chip.
Auf dem Chip werden Ihre persönlichen Daten gespeichert.
Zum Beispiel: Ihr Name und Ihre Geburts-Daten.

Sie können auch Ihre Finger-Abdrücke darauf speichern.
Das ist frei-willig.
Das müssen Sie nicht tun.

Mit den gespeicherten Daten können Sie sich im Internet ausweisen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie etwas im Internet bestellen wollen.

Sie können gerne zu uns kommen,
wenn Sie Fragen dazu haben.

Wir sagen Ihnen gerne:
Was Sie mit dem neuen Personal-Ausweis alles machen können.

Wie bestelle ich den Personal-Ausweis?
Sie müssen persönlich zu uns ins Amt kommen.

Wenn Sie den Personal-Ausweis bestellen wollen.
Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind:
Dann muss eine erziehungs-berechtigte Person mit Ihnen kommen.
Also jemand, der die Verantwortung für Sie hat.
Das ist meistens die Mutter oder der Vater.

Wie bekomme ich einen Personal-Ausweis?
Sie müssen zu uns ins Bürger-Büro kommen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag für den Personal-Ausweis


Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr

Wenn Sie eine Frage haben,
können Sie uns anrufen: 02561 / 72 777
oder eine E-Mail schicken: brgrbrhsd

Personalausweis
Personalausweis

Informationen in schwieriger Sprache

Wenn Sie in bestimmte Länder reisen
brauchen Sie einen Reise-Pass.
Zum Beispiel für Länder in:
Amerika, Afrika und Asien

Wie bekomme ich einen Reise-Pass?
Sie müssen zu uns ins Bürger-Büro kommen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag für den Reise-Pass.
Sie können uns anrufen: 02561 / 72 777
oder eine E-Mail schicken: brgrbrhsd
Oder Sie kommen direkt ins Bürgerbüro
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?

  • Bisheriger Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Foto)

Was kostet ein Reise-Pass?
Reise-PassBis 24. Lebensjahr 37,50 EuroAb 24. Lebensjahr 60,00 Euro

Expresspass:
Bis 24. Lebensjahr 69,50 Euro
Ab 24. Lebensjahr 92,00 Euro

vorläufiger Reisepass:
26,00 Euro

Wann kann ich den Reise-Pass abholen?
Wenn Ihr Reise-Pass fertig ist, bekommen Sie einen Brief.
Das kann bis zu 4 Wochen dauern.
Dann können Sie Ihren Reise-Pass im Bürger-Büro abholen.
Wenn Sie Ihren Reise-Pass nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen.
Es muss eine Person sein, der Sie vertrauen.
Diese Person muss eine Erlaubnis von Ihnen mitbringen.
Diese Erlaubnis nennt man eine Voll-Macht.
Hier können Sie diese Voll-Macht herunterladen und ausdruckenn.

INFORMATIONEN IN SCHWIERIGER SPRACHE

Sie brauchen einen Reise-Pass für Ihr Kind?
Sie können bei uns einen Kinder-Reise-Pass beantragen.
Der Kinder-Reise-Pass ist für Kinder unter 12 Jahren.

Früher gab es einen Kinder-Ausweis.
Jetzt gibt es einen Kinder-Reise-Pass.
Der Kinder-Reise-Pass ersetzt den Kinder-Ausweis.

Wie bekomme ich einen Reise-Pass?
Sie müssen zu uns ins Bürger-Büro kommen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag für den Reise-Pass.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr

Wenn Sie eine Frage haben,
können Sie uns anrufen: 02561 / 72 777
oder eine E-Mail schicken: brgrbrhsd

INFORMATIOnEN IN SCHWIERIGER SPRACHE

Wenn jemand tot ist,
bescheinigen wir seinen Tod durch eine Urkunde.
Diese Urkunde heißt: Sterbe-Urkunde.
Sie bekommen die Sterbe-Urkunde im Standes-Amt.
Sie bekommen dort Sterbe-Urkunden ab 1984.

Wie kann ich eine Sterbe-Urkunde bekommen?
Wenn in Ihrer Familie jemand gestorben ist,
gibt es viel zu tun mit der Beerdigung.
Das müssen Sie aber nicht selbst machen.

Eine Bestattungs-Firma kann das für Sie tun.
Bestattung ist das schwere Wort für Beerdigung.

Die Bestattungs-Firma wird den toten Menschen beerdigen.
Damit die Bestattungs-Firma die Beerdigung für Sie regelt,
müssen Sie ihr den Auftrag dafür geben.

Meistens macht die Bestattungs-Firma noch mehr für Sie.
Oder sie macht alle Aufgaben,
die nach dem Tod getan werden müssen.

Eine von diesen Aufgaben ist:
den Tod im Standes-Amt bestätigen lassen
durch eine Sterbe-Urkunde.

Welche Papiere braucht man für eine Sterbe-Urkunde?
Diese Papiere sind nötig,
damit wir eine Sterbe-Urkunde machen können:

Eine Sterbe-Anzeige.
Darin steht, dass dieser Mensch gestorben ist.
Und wann und wo dieser Mensch gestorben ist.
Die Sterbe-Anzeige stellt die Firma aus,
die den toten Menschen beerdigt.

Die Bescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin
über den Tod von diesem Menschen.
Wir sagen dazu auch: ärztliche Todes-Bescheinigung.
Das ist ein Papier auf dem steht:

  • dass der Mensch tot ist
  • wann er gestorben ist
  • warum er gestorben ist.

Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Todes-Bescheinigung schreiben.

Ein Nachweis vom letzten Wohnsitz.
Also ein Nachweis von der Adresse,
wo dieser Mensch zuletzt gewohnt hat.

Urkunden vom Personen-Stand.
So nennt man Ehe-Urkunden
und Urkunden von Lebens-Partnerschaften.

Für das Ausstellen der Sterbe-Urkunde
brauchen wir von Ihnen alle Urkunden,
die der gestorbene Mensch in seinem Leben hatte.

Wichtig:
Sie müssen uns die Papiere nicht selbst bringen.
Das kann eine Bestattungs-Firma für Sie machen.

Haben Sie noch eine Frage?
Wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt:
Stadt Ahaus
Standesamt und Friedhofswesen
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Telefon: 02561 72 760
E-Mail: stndsmthsd

Friedhof
Friedhof

INFORMATIONEN IN SCHWIERIGER SPRACHE

Rechte an Text und Bild:

Text: Atelier Leichte Sprache
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Sie haben Fragen? 

Bei Fragen zu den Themen Barrierefreiheit und Leichte Sprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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