Kinderbetreuung
Wohl behütet aufwachsen in ahaus
Der Wunsch vieler Eltern ist es, sein Kind gut betreut und gefördert zu wissen. Ebenso sollte Berufstätigkeit und Familie gut miteinander vereinbar sein. Voraussetzung dafür ist eine qualitativ gute und verlässliche Kinderbetreuung. Sie beinhaltet eine frühe Bildung für alle Kinder. Die Stadt Ahaus bietet ihren Familien eine ausreichende Anzahl an Kindertageseinrichtungen (Kitas) sowie die Kindertagespflege mit qualifizierten Tagespflegepersonen.
Häufig Gestellte Fragen
Ab welchem Alter können Kinder betreut werden?
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege - also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - erfüllt werden.
In Ahaus gibt es 27 Kindergärten und Kindertagesstätten, die teilweise schon Kleinkinder ab dem Alter von 4 Monaten aufnehmen.
Die Angebote und pädagogischen Schwerpunkte der Einrichtungen sind unterschiedlich, so dass sie dem inidividuellen Bedarf und der Entwicklung der Kinder gerecht werden
Wie kann ich mein Kind für eine Betreuung anmelden?
Für Ahauser Eltern ist die Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind jetzt deutlich einfacher mit dem Online-Elternportal „Little Bird“ für Ahaus. Hier finden sind neben den Kindertagesstätten (Kindergärten) auch die Tagesmütter/Tagesväter aufgeführt. Die Gewünschte Plätze können dann direkt online angefragt werden. Im Angebot alle Ahauser Kitas von kirchlichen, städtischen bis sonstigen Trägern.
Wie viele Stunden Betreuung ist für ein Kind am Tag bzw. in der Woche möglich?
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) gibt keine konkrete Höchst-Stundenzahl vor. Hier wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich der zeitliche Umfang der Betreuung nach dem individuellen Bedarf richten soll. Unter Berücksichtigung des Kindeswohls sollte generell die maximale Betreuungszeit höchstens 45 Stunden in der Woche betragen und nicht über neun Stunden täglich sein.
Was ist bei Schicht- und/oder Wochenendberufstätigkeit möglich?
Da die Tagespflege flexiblere Betreuungszeiten anbieten kann, sollte bei Bedarf frühzeitig (6 -9 Monate vorher) über Little Bird online in der Suchmaske für Betreuung als 'weitere Suchoptionen' flexibles Betreuungsangeobt angeklickt werden. Aus den dann angezeigten Ergebnisse, kann das Kind bei der gewünschten Tagespflegeperson vorgemerkt werden. Bei den sogenannten Randbetreuungszeiten können weitere Fragen mit der Ansprechperson für Kindertagespflege geklärt werden (siehe unten).
Können Eltern die Betreuungsform und den Betreuungsort frei wählen?
Eltern und Erziehungsberechtigte können ihren Wunsch, ob sie ihr Kind in eine Betreuung in der Kita oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater geben möchten, in dem Onlineportal Little Bird angeben. Hier können noch weitere indviduelle Betreuungswünsche angegeben werden. Wichtig ist, sich zu fragen was passt zu dem Kind und der eigenen Lebenssituation. Außerdem sollte man möglichst ein halbes Jahr bevor der Betreuungsplatz benötigt wird, die Anfrage über Little Bird stellen. Das Kind kann ganz unkompliziert bei bis zu drei Betreuungsstellen pro Kitajahr (Beginn eines Kindergartenjahres 1. August und Ende 31. Juli) über Little Bird vorgemerkt werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist besonders für Kinder in den ersten drei Lebensjahren eine geeignete Betreuungsform. Die entsprechend geschulten Tagesmütter und Tagesväter nehmen maximal fünf Kinder zur gleichen Zeit auf. Es handelt sich daher um eine sehr familiennahe Betreuungsform. Die zeitliche Betreuung kann häufig sehr flexibel gestaltet werden und findet meistens im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt. Außerdem kann außerhalb der Kita- und Schulzeiten eine Tagespflege genutzt werden. Für diese sogenannten Randbetreuungszeiten müssen aber bestimmte Gründe und Bedingungen vorliegen.
Kindertageseinrichtungen sind in Teilen mit den früheren Kindergärten vergleichbar. Hier werden Kinder bis zur Einschulung betreut und gefördert. Üblicherweise haben die Gruppenleitungen eine staatlich anerkannte Erzieher*innenausbildung. Die pädagogischen Konzepte und inhaltlichen Schwerpunkte sind unterschiedlich. Vereinzelt werden spezielle Therapien und Förderprogramme für die Kinder angeboten. Eltern können in vielen Kitas an Bildungseinheiten in Form von Elternabende teilnehmen. Flexible Betreuungszeiten sind eingeschränkt, aber innerhalb der Öffnungszeiten in unterschiedlichen Abstufungen möglich. Es empfiehlt sich, die Homepages der Kitas anzusehen und/oder Kontakt mit der Leitung der Kita zu suchen.
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind mit Behinderung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Inklusive Kindertageseinrichtung
Es stehen in der Stadt Ahaus für Ihr Kind inklusive wohnortnahe Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Nahezu jede Kindertageseinrichtung in Ahaus verfügt über inklusive Plätze.
Ihr Kind erhält dort eine gemeinsame Betreuung und Förderung mit Kindern ohne Behinderung.
Besuchen Sie die Kindertageseinrichtungen in Ihrer Nähe. Die Kita-Leitung gibt Ihnen bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind. Sie zeigt Ihnen außerdem therapeutische und andere unterstützende Möglichkeiten in der Kita oder vor Ort auf.
- Inklusive Betreuung in heilpädagogischer Kindertageseinrichtung
In den kombinierten Kindertageseinrichtungen Wittekindshof Asternweg und Wittekindshof Scheelenkamp stehen zur Betreuung und Förderung heilpädagogische Plätze für Kinder mit Behinderung zur Verfügung.
Die Kinder lernen und spielen gemeinsam in inklusiven Gruppen und erhalten verschiedene therapeutische Angebote. Die Kita-Leitung gibt Ihnen bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind.
Das LWL-Landesjugendamt als Kostenträger entscheidet über die Platzvergabe. Gegebenenfalls wird alternativ ein Platz in einer
inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtung bereitgestellt, da die Anzahl heilpädagogischer Plätze begrenzt ist.
- Inklusive Kindertagespflege
Die Stadt Ahaus bietet auch Tagespflegeplätze an, die Kindern mit und ohne Behinderung eine gemeinsame Betreuung und Förderung in Kleingruppen ermöglichen.
Diese Betreuung als Alternative zur Kindertageseinrichtung erfolgt im häuslichen Rahmen.
Qualifizierte Tagespflegepersonen werden Ihnen durch die Ansprechpartner/innen der Tagespflege vermittelt.
Bitte frühzeitig anmelden
Melden Sie Ihr Kind spätestens im Herbst für das nächste Kita-Jahr an. So bleibt genug Zeit, gemeinsam den richtigen Platz für Ihr Kind zu finden
Wie wird Kinderschutz in den Kitas sichergestellt?
Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer jeden Kita. Seit Einführung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 müssen alle Kitas für die Betriebserlaubnis ein individuelles Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen.
Haben Sie Fragen zu den individuellen Schutzkonzepten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kita vor Ort.
Die Stadt Ahaus hat darüber hinaus einen trägerübergreifenden Handlungsleitfaden zum Kinderschutz in den Ahauser Kitas entwickelt. Denn Kinderschutz gelingt am Besten Hand in Hand und bedarf eines transparenten, verlässlich abgestimmten Handelns aller Akteure. Weitere Infos zum Handlungsleitfaden finden Sie hier.
Ansprechpersonen
Kinderschutz in Kitas
Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer jeden Kita. Zu erkennen, ob ein Kind Hilfe braucht oder nicht, ist allerdings keine leichte Aufgabe für die Fachkräfte. Darüber hinaus ist das Wahrnehmen von Verdachtsmomenten einer Kindeswohlgefährdung in vielen Fällen emotional stark belastend. Daher brauchen alle Fachkräfte in Kitas ein umfassendes Grundlagenwissen im Kinderschutz, um den Schutzauftrag bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung in ihrer Einrichtung erfüllen zu können und Kinder so vor entwicklungsschädigenden Einflüssen wirksam zu schützen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Ahaus einen trägerübergreifenden Handlungsleitfaden im Kinderschutz für die Ahauser Kitas veröffentlicht. Ziel des Handlungsleitfadens ist es, einheitliche Standards für den Kinderschutz zu etablieren und folglich ein verlässlich abgestimmtes Handeln aller Personen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sicherzustellen.
Das zentrale Anliegen des Fachbereichs Jugend der Stadt Ahaus ist es, die Bedeutung des Kinderschutzes in den Kitas weiter hervorzuheben und dabei die Verantwortung für den Kinderschutz im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft aller beteiligten Akteure voranzutreiben.
Betreuung online finden
„Little Bird“ unterstützt Eltern bei der Suche nach der passenden Kita. Ist die gewünschte Kita gefunden, kann direkt online nach einem Platz in der Kita gefragt werden. Die Platzvergabe erfolgt zentral organisiert.
Kinderschutz
Kinderschutz gelingt am besten gemeinsam - mit unserem trägerübergreifenden Konzept.