Kanal und Straße
in Ahaus und den Ortsteilen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen: öffentliche Straßen, Kanäle, Abwasser.
Häufig gestellte Fragen
Wo liegen meine Abwasserkanäle auf dem Grundstück?
Wie kann ich Kanalstörungen melden? z.B. Verstopfungen im Hausanschlussbereich, klappernde Kanaldeckel oder Geruchsbelästigung?
Die Kolleg/innen aus dem Fachbereich Tiefbau helfen gerne weiter.
Ein Gully ist verstopft – wo kann ich mich melden?
Um verstopfte Gullies (Straßenabläufe) kümmert sich der Baubetriebshof der Stadt Ahaus.
Ich habe Ratten gesichtet - wo muss ich mich melden?
Um Rattenbefall kümmert sich der Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken wird durch die Stadt Ahaus nicht angeboten. Hierfür sind ausschließlich die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen verantwortlich.
Einzig bei Rattenbefall direkt im städtischen Kanalnetz wird vom Fachbereich Tiefbau- und Entsorgung der Stadt Ahaus eine professionelle Schädlingsbekämpfung durchgeführt.
Alle anderen öffentlichen Bereiche sind dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu melden.
Hier klicken, für ein Info-Video der Stadt Ahaus.
Wie werden die Abwassergebühren in Ahaus berechnet?
Informationen zu den Abwassergebühren finden Sie hier. (Link zum Ortsrecht, Seiten müssen noch erstellt werden). Gerne helfen Ihnen die Kolleg/innen Martina Gottheil, Anne Rehring und Sabine Woll bei Fragen weiter.
Wo kann ich Schäden im öffentlichen Straßenraum melden?
Über unseren Mängelmelder können Sie schnell und komplett digital Schäden melden.
Wann ist ein Baumschnitt möglich? Wie kann er entsorgt werden?
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September ist jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt. Den Baumschnitt können Sie ganzjährig am Wertstoffhof entsorgen.
Sie haben eine Abwasserstörung?
Wir helfen weiter.