Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Wohnen in Ahaus

In Ahaus lässt es sich gut leben

Hier finden Sie Information rund um die Themen Bauen, Mieten und Wohnen in Ahaus.

Infos und Häufig gestellte Fragen

Die Stadt Ahaus bietet im Baugebiet „Deventer Weg – Abschnitt 2“ vier Baugrundstücke für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus an. Die Übersicht finden Sie hier. Um sich auf die Zuteilung eines Wohnbaugrundstücks zu bewerben, ist das Einreichen eines Bewerbungsbogens nebst einer Beratungsbescheinigung erforderlich. Die Formulare sowie die hierzugehörigen Informationen finden Sie untenstehend. 

Bewerbungsfrist
Interessenten für ein städtisches Wohnbaugrundstück müssen das für das Baugebiet „Deventer Weg – Abschnitt 2“ vorgesehene digitale Bewerbungsformular bis zum 28. Januar 2026 ausfüllen und zusammen mit der im nachfolgenden Abschnitt genannten Beratungsbescheinigung und einem Foto ihres Personalausweises (je Antragsteller Vor- und Rückseite) einreichen. Später eingegangene Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beratungsbescheinigung
Bedingung für eine gültige Bewerbung ist die Vorlage einer ersten positiven und unverbindlichen Beurteilung eines Fachberaters Ihrer Wahl zur Finanzierung des Projektes („Beratungsbescheinigung“), Download Beratungsbescheinigung.

Zur Vorbereitung hilft die frühzeitige und qualifizierte Finanzierungs- und Bauberatung dem Bewerber, die richtige Auswahlentscheidung zu treffen. Baukosten werden regelmäßig unterschätzt, Finanzierungsmöglichkeiten oft überschätzt. Die Beratung erfolgt nur aufgrund allgemeiner Bauziele, eine Hausplanung ist nicht erforderlich. Die Finanzierung selbst kann später bei jedem anderen Anbieter erfolgen, es bestehen keine Bindungen.

Vergabekriterien
Bei der Vergabe werden die vom Rat der Stadt Ahaus beschlossenen Vergabekriterien  berücksichtigt.

Die Vergabekriterien der Stadt Ahaus wurden in der Sitzung des Rates am 05. Mai 2022 im Zuge der Vergabe der ersten Grundstücke im Baugebiet „Deventer Weg – Abschnitt 2“ angepasst.

Bei Rückfragen zur Grundstücksvergabe oder zu den Vergabekriterien setzen Sie sich bitte mit den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung.

Lage, Größe und Preise der Grundstücke
Die Stadt Ahaus vermarktet 4 Baugrundstücke in einer Größe von 459 bis 534 m². Die genaue Lage der städtischen Grundstücke können Sie dem Lageplan entnehmen.

Der Kaufpreis liegt für alle städtischen Wohnbaugrundstücke einheitlich bei insgesamt 140,26 €/m² (voll erschlossen).

Der Gesamtkaufpreis einschließlich der Erschließungskosten sind innerhalb eines Monats nach Abschluss und Wirksamkeit des Kaufvertrages fällig. Darüber hinaus sind vom Käufer noch die anfallenden Beurkundungs- und Umschreibungskosten sowie die Grunderwerbsteuer zu tragen.

Zustand der Grundstücke
Sämtliche Grundstücke werden in dem derzeitigen Zustand verkauft.

Bauverpflichtung
Um die Bautätigkeit im Baugebiet möglichst zu straffen, muss das Baugrundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem gebrauchsabnahmefähigen Wohngebäude bebaut werden.

Durch den notariellen Kaufvertrag verpflichten sich die Erwerber, das Wohnhaus spätestens ein Jahr nach Baufertigstellung selbst zu beziehen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist ein Aufschlag in Höhe von 40 % des Gesamtkaufpreises an die Stadt Ahaus nachzuentrichten.

Eine notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrages muss zeitnah nach Zuteilung des jeweiligen Wohnbaugrundstückes, spätestens aber bis zum 30.06.2026, erfolgen.

Bebauung der Grundstücke
Die Bebauung hat nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 68 Deventer Weg Abschnitt 2 im Ortsteil Alstätte“ zu erfolgen.

Bevor Sie sich bewerben, machen Sie sich zudem mit der Lage und dem Zuschnitt der Grundstücke, den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie den grundstücksbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans vertraut.

Auskunft zum Bebauungsplan beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Fachbereich Stadtplanung, deren Kontaktdaten Sie auf dieser Seite finden.

Baurechtliches Genehmigungsverfahren
Informationen zum Baugenehmigungsverfahren erteilt der Fachbereich Bauordnung, deren Kontaktdaten Sie auf dieser Seite finden.

Grundbucheintragung
Im seitlichen Bereich des Grundstücks mit der Ordnungsnummer 35 befindet sich ein städtischer Regenwasserkanal (Lageplan). Dieser Kanal ist zu dulden und es dürfen keine Einwirkungen vorgenommen werden (bspw. Überbauungen), die den Bestand oder Betrieb der Anlagen beeinträchtigen oder gefährden können. Der Regenwasserkanal wird im Grundbuch mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Ahaus gesichert.

Datenschutz
Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen erklären Sie, die städtischen Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite der Stadt Ahaus zur Kenntnis genommen zu haben. Sie stimmen diesen Bestimmungen ohne Einschränkungen zu und gestatten der Stadt Ahaus die Speicherung und Verwendung der angegebenen Daten im Rahmen dieser Grundstücksvergabe.

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Im Rahmen dieses Verfahren haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen. Unter dem Punkt Aktuelle Beteiligungen finden Sie alle laufenden Beteiligungsverfahren.
Die Interaktive Karte ermöglicht die Suche rechtskräftiger Bebauungspläne in Ahaus über die Kartenfunktion bzw. über eine Adresssuche.

Zur Bauleitplanung

Ob Einzel- oder Doppelhaus, der Fachbereich Immobilienwirtschaft ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Realisierung Ihres Bauwunsches. Bereits 2002 führte die Stadt Ahaus ein sozialgerechtes Bodenmanagement ein, um der vorherigen enormen Preissteigerung am Grundstücksmarkt entgegenzuwirken. Ziel war und ist die kontinuierliche und bedarfsgerechte Bereitstellung von preisgünstigen Baugrundstücken. Das städtische Angebot an unbebauten Grundstücken und die Angebote des Privatmarktes, von Bauträgern sowie die gebrauchten Bestandsimmobilien ergänzen sich am Markt; der nachfragende Haushalt hat die freie Wahl. Ziel der Stadt Ahaus ist die Steigerung der Wohneigentumsquote der Bevölkerung.
Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf nach Wohnbauland: Viele junge Paare fragen preiswerte Flächen nach, um ein Heim für sich und ihre Kinder zu errichten. Diesen und anderen Personenkreisen stehen die städtischen Wohnbaugrundstücke unter Beachtung der städtischen Vergabekriterien zur Verfügung.

Sind Sie an einem Wohnbaugrundstück interessiert?

Der Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus führt eine sogenannte Vormerkliste für zukünftige, geplante und heute noch nicht baureife Wohnbaugrundstücke.
Alle, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Kauf eines städtischen Grundstückes interessieren, haben hier die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos eintragen zu lassen.
Sofern eine gültige Emailadresse angegeben wird, erfolgt eine zeitnahe Information über alle Entwicklungen beim Ausweis von zukünftigen Wohnbauflächen. Ebenfalls werden Sie dann über den Beginn des Bewerbungsverfahrens informiert.

Ihre Ansprechperson

Bei Fragen rund um Wohnbaugrundstücke helfen wir Ihnen gerne weiter.

Informationen zur KfW-Förderung finden Sie online auf der Website der KfW:

Informationen zu Fördermitteln für Erhalt und Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude:

Informationen zum Klimafonds 2024 der Stadt Ahaus:

Informationen zu weiteren Förderprogrammen des Bundes oder des Landes:

Sie haben als Eigentümer*in die Möglichkeit, online einen kostenpflichtigen Antrag auf Bauaktenauskunft zu stellen.

Der Fachbereich Bauordnung bietet eine allgemeine Bauberatung an und beantwortet Ihre Fragen zum öffentlichen Baurecht und zur Bebaubarkeit oder Teilung eines Grundstücks.

Hier kann insbesondere geklärt werden, welches bauordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt werden soll, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Vorschriften (z.B. Satzungen) zu beachten sind. Bei Fragestellungen versuchen die Mitarbeiter*innen mit der Bauherrschaft und Architekt*innen Lösungen zu finden.

Im Bauportal NRW finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke.

Die digitale Antragstellung von Bauanträgen bei der Stadt Ahaus befindet sich im Aufbau: Entwurfsverfasser*innen können einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung, Bauanträge im vereinfachten Verfahren und Anträge auf Vorbescheid digital über Ihren Zugang zum Online-Portal der Stadt Ahaus einreichen.

 Online-Portal für Entwurfsverfasser

Sollten Sie noch nicht über einen Zugang verfügen, wenden Sie sich gerne per Mail an brdnnghsd

Weitere Verfahrensarten werden über das Bauportal NRW abgewickelt.
Die Antragstellung in Papierform bleibt weiterhin möglich.

Willkommen in Ahaus – charmante Stadt voller Vielfalt! Erleben Sie den ländlichen Flair, gepaart mit modernen Technologien als Digitalstadt. Entdecken Sie die weiten Naturschutzgebiete und idyllischen Radwege. Genießen Sie regionale Küche in gemütlichen Restaurants oder probieren internationale Köstlichkeiten. Beim Shoppen und Bummeln in unserer Fußgängerzone kann man trendige Boutiquen und bekannte Marken entdecken. Unsere lebhafte Kulturszene bietet vielfältige Veranstaltungen für jeden Geschmack. Ob Ruhe oder Aktivität – in Ahaus finden Sie beides.

Auf der Website www.ahaus.de erhalten Sie umfangreiche Informationen rund um das Leben in Ahaus.

Mit der Broschüre "Klimafreundlich bauen und wohnen in Ahaus" möchten wir Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten für den nachhaltigen Neubau geben.

Das sind ihre Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen zu den Themen Bauen und Wohnen in Ahaus? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wohnbaugrundstücke

Mietspiegel

Mietspiegel

Bei diesem Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Fortschreibung soll nach § 558 c Abs. 3 BGB im Abstand von zwei Jahren erfolgen. Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ortsüblich ist die Miete, die im Bereich der Stadt Ahaus für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart worden ist. Der Mietspiegel bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er greift weder in bestehende Vertragsrechte ein, noch berührt er die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen. Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Ahaus nicht berechtigt ist, Beratungen oder Rechtsauskünfte bei nicht preisgebundenem Wohnraum zu erteilen. Hierfür stehen Beratungsstellen, Rechtsanwälte und auch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter zur Verfügung.

Weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren