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Bundestagswahlen

Bei der Bundestagswahl wählen Bürger*innen Deutschlands die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten vertreten das Volk im Bundestag. Deshalb heißen sie auch Volksvertreter. Eine Bundestagswahl findet in der Regel alle vier Jahre statt.
Wählen dürfen alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jede*r von ihnen kann sich auch selbst bemühen, Kandidat zu werden, um einen Sitz im Parlament zu bekommen. Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt.

Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Diese Anträge können bei dieser Wahl laut Erlass auch per E-Mail versendet werden.

Zu den Anträgen und weiteren Informationen geht es hier

Anträge können bis zum 02. Februar gestellt werden. 

Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an mfrlrhsd 

Anschrift
Rathaus der Stadt Ahaus
Wahlbüro
Markt 30-32
48683 Ahaus

Das Briefwahlbüro der Stadt Ahaus öffnet voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag bis Freitag von 09.30 bis 18.00 Uhr.
Samstags von 09.30 bis 13.00 Uhr

Am Freitag, 21. Februar öffnet das Briefwahlbüro nur bis 15.00 Uhr.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich 
(voraussichtlich ab 5. Februar 2025), wir bitten bis dahin um Geduld.

Die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen endet aufgrund längerer Postlaufzeiten bereits am 13. Februar.  Den Link zur Beantragung finden Sie hier.

Das Briefwahlbüro der Stadt Ahaus am Standort Markt 30-32 ist darüber hinaus aber weiterhin für Sie von montags bis freitags zwischen 09.30 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet. An den Samstagen ist das Wahlbüro von 09.30 bis 13.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, den 21. Februar muss das Briefwahlbüro bereits um 15.00 Uhr schließen!



Für Briefwahlangelegenheiten ist das Wahlamt am Wahlwochenende wie folgt erreichbar:

Samstag, 22. Februar 2025 von 09.30 bis 12.00 Uhr

Ersatzwahlscheinausstellung für nicht zugegangene oder verlorene Wahlscheine sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Wahlbüro - Markt 30-32)

Sonntag, 23. Februar 2025 von 08.00 bis 15.00 Uhr
Wahlscheinantrag nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Rathaus, Raum 103)

Sonntag, 23. Februar 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr
Annahme von Wahlbriefen (roter Umschlag), (Rathaus Briefkasten oder Rathaus, Raum 103)

In das Ahauser Wählerverzeichnis wird automatisch jeder Wahlberechtigte eingetragen, der
am Sonntag, 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Wahl) in Ahaus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Umzug innerhalb der Stadt Ahaus
Sie bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks, in dem Sie vor dem Umzug
bereits wahlberechtigt waren, eingetragen. Sie können in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen gehen.
Sollten Sie bei der Stadt Ahaus bereits Briefwahl beantragt haben, als Sie noch in Ihrem vorherigen
Wahlbezirk gewohnt haben, so bleibt Ihre dort abgegebene Briefwahlstimme gültig.


Wegzug aus der Stadt Ahaus / Nebenwohnungserklärung

im Zeitraum 13.01. - 02.02.2025
Sie bleiben weiterhin bei der Stadt Ahaus im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks
eingetragen, in dem Sie vor dem Wegzug bereits wahlberechtigt waren. Sie können in Ihrem
bisherigen Wahllokal der Stadt Ahaus wählen gehen.
Wenn Sie am neuen Wohnort wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das
dortige Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist bis spätestens 02.02.2025 bei der Gemeinde Ihres
neuen Wohnortes zu stellen.
Anschließend werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Ahaus gestrichen.

im Zeitraum 03.02. - 22.02.2025
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Ahaus eingetragen und können in Ihrem bisherigen
Wahlbezirk in Ahaus oder per Briefwahl bei der Stadt Ahaus wählen.


Zuzug nach Ahaus / Hauptwohnungserklärung (innerhalb Deutschland)

im Zeitraum 13.01. - 02.02.2025
Um in Ahaus wählen zu können, müssen Sie einen Antrag beim Wahlamt auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis bei der Stadt Ahaus, bis spätestens 02.02.2025 stellen.
Anschließend erfolgt eine Streichung im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnortes. Stellen Sie
keinen Antrag bis zum 02.02.2025, so bleiben Sie wahlberechtigt in Ihrem früheren Wohnort.

im Zeitraum 03.02. - 22.02.2025
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres früheren Wohnortes eingetragen und können in Ihrem
früheren Wohnort wählen.


Zuzug nach Ahaus / Hauptwohnungserklärung (von außerhalb Deutschland)
im Zeitraum 13.01. - 02.02.2025

Um in Ahaus wählen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeich-
nis für Rückkehrer aus dem Ausland (Anlage 1 zur BWO) bei der Stadt Ahaus, bis spätestens
02.02.2025 stellen (siehe auch Auslandsdeutsche).


Ahaus ist in insgesamt 21 Wahlbezirke eingeteilt. Diese befinden sich verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Die Stadt Ahaus bestimmt selbst, welche und wie viele Wahlbezirke zu bilden sind. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Für die Bundestagswahl gilt bereits die Einteilung der Kommunalwahlen 2025.

Eine Übersicht der den Wahlbezirken zugeordneten Straßen finden Sie hier.

Die Wahlergebnisse können am Sonntag, 23.02.2025 nach 18.00 Uhr über den votemanager eingesehen werden.

Wahlwerbung ist grundsätzlich 3 Monate vor dem Wahltag erlaubt. Genauere Informationen zur Wahlwerbung an Laternenmasten, Informationsständen in der Fußgängerzone, oder zu den städtischen Wahlplakattafeln enthält die nachfolgende städtische Handreichung.

Hier geht es zur Handreichung Wahlwerbung, Wahlplakate und Sondernutzungen Stand 28.11.2024

Übersicht Wahltermine

Hier finden Sie eine Übersicht über zurückliegende Bundestagswahlen in der Stadt Ahaus seit dem Jahr 2005. Detaillierte Ergebnisse, Sitzverteilungen, etc. können Sie sich über den Link anschauen.

Ergebnisse vergangener Wahlen

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 29.522
Abgegebene Stimmen: 23.716
Wahlbeteiligung in Ahaus: 80,33%

Das Aufkommen der Briefwähler lag bei dieser Wahl bei 40%, die Wahlbeteiligung in den Wahllokalen bei 40,33%.

Kandidat

Stimmen (absolut)

Stimmen (prozentual)

Spahn (CDU)

12.064

51,18%

Lahrkamp (SPD)

5.364

22,76%

Brockmeier (FDP)

1.676

7,11%

Etgeton (AfD)

1.074

4,56%

Schoo (GRÜNE)

2.386

10,12%

Bresch (DIE LINKE)

472

2,00%

Nowak (Die Partei)

319

1,35%

Krafczyk (FREIE WÄHLER)

215

0,91%

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 29.283
Abgegebene Stimmen: 23.081
Wahlbeteiligung in Ahaus: 78,80%

Kandidat

 Stimmen (absolut)

 Stimmen (prozentual)

Spahn (CDU)

13.383

58,60%

Arndt-Brauer (SPD)

4.816

21,10%

Lammersmann (GRÜNE)

1.164

5,10%

Draeger (DIE LINKE)

878

3,80%

Lütkemeyer (FDP)

1.507

6,60%

Mieruch (AfD)

1.108

4,80%

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag fand am 22. September 2013 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 28.787
Abgegebene Stimmen: 21.695
Wahlbeteiligung in Ahaus: 75,40%

Kandidat

 Stimmen (absolut)

 Stimmen (prozentual)

Spahn (CDU)

12.207

56,80%

Arndt-Brauer (SPD)

5.886

27,40%

Bögel-Hoyer (FDP)

665

3,10%

Dr. Winterfeldt (GRÜNE)

1.112

5,20%

Brandt (DIE LINKE)

714

3,30%

van den Berg (PIRATEN)

468

2,20%

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag fand am 27. September 2009 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 28.212
Abgegebene Stimmen: 20.643
Wahlbeteiligung in Ahaus: 74,30%

Kandidat

 Stimmen (absolut)

 Stimmen (prozentual)

Spahn (CDU)

9.319

45,14%

Arndt-Brauer (SPD)

5.325

25,80%

Bögel (FDP)

3.109

15,06%

Eisele (GRÜNE)

1.718

8,32%

Jäger (DIE LINKE)

1.015

4,92%

Pohl (NPD)

157

0,76%

Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag fand am 18. September 2005 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 27.261
Abgegebene Stimmen: 22.042
Wahlbeteiligung in Ahaus: 80,90%

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