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Dienstag, 21.07.2020

Betreiberwechsel an der städtischen Zentralküche im Vestert

Ahauser Schul-Mensabetrieb muss neu organisiert werden

Die Betreiberin der städtischen Zentralküche im Vestert wird zum Ende dieses Monats ihr Vertragsverhältnis mit der Stadt beenden. Darauf haben sich beide Vertragspartner nach konstruktiven Gesprächen und Überlegungen, insbesondere mit Blick auf das neue Schuljahr, geeinigt. Betroffen hiervon ist die Versorgung der Aabachschule, der Andreasschule, der Katharinenschule, des Alexander-Hegius-Gymnasiums, der Irena-Sendler-Gesamtschule und der vier städtischen Kindertagesstätten. Eigentlich war das Auftragsverhältnis auf zwei Jahre angelegt, also bis Ende Juli 2021.

Mit der Corona-Pandemie ist der Betrieb der Mensen der Schul- und Kindestagesstätten durch die Coronaschutzverordnung NRW untersagt worden. Die Betreiberin der städtischen Zentralküche hat dort daher seit Mitte März beinahe einen wirtschaftlichen Totalausfall.

Die Corona-Krise wirkt sich derzeit für fast alle Schulmensenbetreiber existenzbedrohend aus, da Personal-, Betriebs- und Vorhaltekosten auch bei Einnahmeausfällen weiterhin anfallen. Landesweit wurden auch in vielen anderen Kommunen in den vergangenen Wochen Mensaverträge vorzeitig gekündigt. Auch dort müssen sich Schulträger kurzfristig um neue Betreiber bemühen. Unabhängig von Kündigungen müssen derzeit auch fast alle vereinbarten und eingeübten Versorgungsumfänge und -abläufe eingeschränkt, umgestellt und insbesondere unter verschärften Abstands- und Hygienebedingungen im Speiseraum neu organisiert werden. Dies führt zu spürbaren Veränderungen und Mehraufwänden.

Die Essensversorgung der städtischen Schulen und Kindertagesstätten in Ahaus erfolgt über verschiedene Auftragnehmer und Verpflegungssysteme. Neben zwei Grundschulen und der Gesamtschule mit eigener Frisch- und Mischkostküche werden die städtischen Schulen und Kindertagesstätten von zwei unterschiedlichen Caterern beliefert.

Unsicherheit besteht weiterhin darüber, welche besonderen Hygieneanforderungen für das kommende Schuljahr im Mensabetrieb gelten. Hier stehen zurzeit noch wichtige Vorgaben des Landes aus. Am Ende bleibt abzuwarten, wie viele Eltern sich für oder auch gegen das Essen in einer Gemeinschaftsverpflegung aussprechen werden. Eine Versorgung der städtischen Grundschulen und Kindertagesstätten kann aus heutiger Sicht sichergestellt werden. Bei den weiterführenden Schulen arbeitet die Verwaltung an Lösungen.

Der Mensabereich Irena-Sendler-Gesamtschule Ahaus