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Gebühren und Steuerhebesätze

Übersicht

Was wird an Grundsteuer fällig?  Wie steht es um die Gebühren für die Abfallbeseitigung? Diese und weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

Fragen zum AbgabenBescheid?
Wir helfen weiter.

Steuern und Abgaben

Die Stadt Ahaus versendet Anfang des Jahres  Abgabenbescheide an Bürger*innen.
Sie finden hier Antworten zu den meist gestellten Fragen und Ansprechpersonen zu den unterschiedlichen Themen.

Lastschriftmandat können Sie hier ganz einfach online erteilen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

stdtksshsd
+49 2561 72 239

Die Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Finanzen helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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 +49 2561 72 229 (Erreichbarkeit Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr)

Die Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Finanzen helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

strnhsd

 +49 2561 72 222 (Erreichbarkeit Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr)

Die Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Finanzen helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

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 +49 2561 72 249

Bei dem Tausch oder der Bestellung von Abfallgefäßen hilft Ihnen unser Bürgerbüro gerne weiter.

 buergerbuero@ahaus.de

  +492561 72 777

Aufgrund hoher Fallzahlen dauert die Bearbeitung der eingereichten Gartenwasserzähler-Anträge länger. Für die fristgerecht (bis 15.01.) eingereichten Zählerstandsmeldungen werden zeitnah die Änderungsbescheide erstellt.

neue Grundsteuer ab 2025

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025.

Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf die die Grundsteuer noch bis zum Jahr 2024 aufgebaut hat, völlig veraltet war. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Dies wurde umgesetzt.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.

Das, was Ihre Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

Die Finanzämter NRW haben in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies war ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter NRW zuständig.

Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Die Gemeinden haben in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze angewendet, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) – wobei die Grundsteuer B in NRW nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden kann. Dies wurde in Ahaus umgesetzt.

Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 galt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich eingestuft wurde, richtet sich nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.

Die Gemeinden haben auf die Wertfeststellung als solche keinen Einfluss.

Durch die Grundsteuerreform kommt es aufgrund unterschiedlicher Bewertungsverfahren bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter zu Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Um diese Verschiebungen, die auch in Ahaus aufgetreten wären, auszugleichen und dadurch Belastungen für das Wohnen zu vermeiden, hat die Stadt Ahaus beschlossen von der Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B Gebrauch zu machen. Die Festlegung differenzierter Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke dient der Reduzierung von Wohnnebenkosten aus sozialpolitischen Gründen. Alle Hebesätze wurden für die Grundsteuer ab 2025 deshalb wie folgt neu festgelegt:

Grundsteuer B
Wohngrundstücke 505 %
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum

Nichtwohngrundstücke 922 %
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke

Grundsteuer A
Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke 291 %

Die Stadt Ahaus hat dabei die von der Finanzverwaltung ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze übernommen, welche als Empfehlung veröffentlicht wurden.

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.

Hat sich bei der Neubewertung herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen! Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.

Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Dies ist auch in Ahaus der Fall.

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht. Umgekehrt gilt dies auch, wenn ihr Grundbesitz stark an Wert verloren hat, dann sinkt künftig die Grundsteuer.

Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.

Übersicht über Gebühren, Steuern, Steuerhebesätze

Restmüll - 80 l-Gefäß (4-wö.)

83,00 €

Restmüll - 120 l-Gefäß (4-wö.)

108,32 €

Restmüll - 240 l-Gefäß (4-wö.)

184,30 €

Restmüllcontainer 4-wöchentlich

803,77 €

Restmüll - Container/14-tägig

1.514,23 €

Restmüll - Container/wöchentlich

2.935,16 €

Restmüll - Container/2x wöchentlich

5.777,01 €

Biotonne: 80 l.

59,38 €

Biotonne: 120 l.

72,24 €

Biotonne: 240 l.

110,82 €

Altpapiergefäß 240l

0,00 €

Restmüllsack 60l

5,00 €

Restmüllsack 60l (Windelsack)

2,50 €

Mülltonnentausch

10,00 €

Schmutzwassergebühr je m³

2,58 €

Niederschlagswassergebühr je m²

0,49 €

Niederschlagswassergebühr vergünstigt m²

0,37 €

Niederschlagswassergebühr nach Menge je m³

0,61 €

Untere Aa/Wittes Venn unversiegelt

0,000385 €

Untere Aa/Wittes Venn versiegelt

0,033868 €

Mittleres Aagebiet unversiegelt

0,000385 €

Mittleres Aagebiet versiegelt

0,033868 €

Oberes Aagebiet unversiegelt

0,000385 €

Oberes Aagebiet versiegelt

0,033868 €

Amtsvenn unversiegelt

0,000385 €

Amtsvenn versiegelt

0,033868 €

Unteres Berkelgebiet unversiegelt

0,000385 €

Unteres Berkelgebiet versiegelt

0,033868 €

Oberes Berkelgebiet unversiegelt

0,000385 €

Oberes Berkelgebiet versiegelt

0,033868 €

Flörbachgebiet unversiegelt

0,000385 €

Flörbachgebiet versiegelt

0,033868 €

Oelbachgebiet unversiegelt

0,000385 €

Oelbachgebiet versiegelt

0,033868 €

Straßenreinigung/Industriestraßen

3,18 €

Straßenreinigung/innerörtliche Straßen

2,17 €

Straßenreinigung/überörtliche Straßen

1,61 €

Straßenreinigung/Fußgängerzone

33,68 €

Hundesteuer

54,00 €

Hundesteuer/Wachhund im Außenbereich

27,00 €

Hundesteuer/Wachhund f. landw. Anwesen

13,50 €

Hundesteuer/1 Hund ermäßigt

13,50 €

Hundesteuer (bei 2 Hunden)

je 72,00 €

Hundesteuer/Wachhunde im Außenbereich

36,00 €

Hundesteuer/Wachhunde f. landw. Anwesen

18,00 €

Hundesteuer (bei 3 Hunden u. mehr)

je 84,00 €

Hundesteuer/Wachhunde im Außenbereich

42,00 €

Hundesteuer/Wachhunde f. landw. Anwesen

21,00 €

Steuerhebesätze 2025

  • Grundsteuer A 291%
  • Grundsteuer B1 505% (Wohngrundstücke)
    Grundsteuer B2 922% (Nicht-Wohngrundstücke)
  • Gewerbesteuer 416%

Steuerhebesätze 2024

  • Grundsteuer A 259%
  • Grundsteuer B 501%
  • Gewerbesteuer 416%

Steuerhebesätze 2023

  • Grundsteuer A 254%
  • Grundsteuer B 493%
  • Gewerbesteuer 416%

Steuerhebesätze 2022

  • Grundsteuer A 247%
  • Grundsteuer B 479%
  • Gewerbesteuer 414%

Steuerhebesätze 2021

  • Grundsteuer A 223%
  • Grundsteuer B 443%
  • Gewerbesteuer 418%

Steuerhebesätze 2020

  • Grundsteuer A 223%
  • Grundsteuer B 443%
  • Gewerbesteuer 418%

Steuerhebesätze 2019

  • Grundsteuer A 223%
  • Grundsteuer B 443%
  • Gewerbesteuer 418%

Steuerhebesätze 2018

  • Grundsteuer A 217%
  • Grundsteuer B 429%
  • Gewerbesteuer 417%

Steuerhebesätze 2017

  • Grundsteuer A 217%
  • Grundsteuer B 429%
  • Gewerbesteuer 417%

Steuerhebesätze 2016

  • Grundsteuer A 217%
  • Grundsteuer B 429%
  • Gewerbesteuer 417%

Steuerhebesätze 2015

  • Grundsteuer A 213%
  • Grundsteuer B 423%
  • Gewerbesteuer 415%

Steuerhebesätze 2014

  • Grundsteuer A 209%
  • Grundsteuer B 413%
  • Gewerbesteuer 411%

Steuerhebesätze 2013

  • Grundsteuer A 209%
  • Grundsteuer B 413%
  • Gewerbesteuer 411%

Steuerhebesätze 2010

  • Grundsteuer A 192%
  • Grundsteuer B 318%
  • Gewerbesteuer 403%

Steuerhebesätze 2012

  • Grundsteuer A 209%
  • Grundsteuer B 413%
  • Gewerbesteuer 411%

Steuerhebesätze 2011

  • Grundsteuer A 209%
  • Grundsteuer B 413%
  • Gewerbesteuer 411%