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28. März 2024

Förderrichtlinie für den neuen Klimafonds der Stadt Ahaus vorgestellt

250.000 Euro sind im aktuellen Haushalt vorgesehen

Klimaschutz (Symbolbild)
Klimaschutz (Symbolbild)
© AdobeStock_104302238

Für die Neuauflage des erfolgreichen Klimafonds der Stadt Ahaus stehen 250.000 Euro im Haushalt bereit. Zukünftig sollen neben Lastenrädern, Balkonsolaranlagen, Dämmmaßnahmen und Energieberatung auch Dachbegrünungen gefördert werden. 100.000 Euro davon sollen für den Rückbau von Schottergärten verwendet werden. Das geht aus der neuen Förderrichtlinie zum neuen Klimafonds hervor, die Alexander Eing von der Stabsstelle Klimaschutz dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt in der vergangenen Sitzung vorgestellt hat.

Die genannten 100.000 Euro möchte die Stadt demnach außer für die Beseitigung von Schottergärten auch zur Finanzierung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nutzen können. Über die Umsetzung entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17. April.

Mit der neuen Richtlinie sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:

Förderbereich I – Energie

  • Balkonsolaranlagen bis 600 Watt, oder upgradefähig bis 800 Watt
  • Dämmmaßnahmen (Dämmung von Rollladenkästen, Heizkörpernischen, oberste Geschossdecke, Keller)
  • Energieberatungen durch eine*n Energieeffizienz-Berater*in, Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Förderbereich II – Mobilität

  • Lastenräder
  • Elektro-Lastenräder
  • Lastenfahrradanhänger

Förderbereich III – Klimafolgenanpassung

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung von Schottergärten

Größere Photovoltaikanlagen und ein Heizungstausch sollen nicht mehr städtisch gefördert werden. In die Förderung aufgenommen werden sollen dagegen Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Schottergärten, erläuterte Eing.

Der Klimafonds soll auch um eine Projektförderung ergänzt werden. Auf diesem Weg können diverse, vorher nicht festgelegte Projektideen von Schulen, Kitas und Vereinen eingereicht werden, entschied der Ausschuss. Die Art der einzureichenden Projekte werde dabei bewusst offengehalten. Die Projekte/Maßnahmen sollten jedoch direkt oder indirekt zu Treibhausgaseinsparungen führen, Umweltbildung fördern oder der Klimafolgenanpassung dienen.