Jugendschöffen
Das Bewerbungsverfahren für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und -schöffen ist bereits abgeschlossen. Die Entscheidung über die Vorschlagsliste ist am 09. März 2023 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Ahaus getroffen worden. Vielen Dank für Ihr Interesse am Schöffenamt.
Das Schöffenamt ist ein unverzichtbares Element des demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen und entscheiden damit über Schuld und Strafe der Angeklagten.
Als Jugendhauptschöffin oder Jugendhauptschöffe werden Sie durchschnittlich an etwa zwölf Sitzungstagen im Jahr eingesetzt. Dies variiert auf Basis der für die Verhandlungen angesetzten Sitzungstage. Ab einer Anzahl von 24 Sitzungstagen können Sie sich von weiteren Terminen entbinden lassen. Sitzungen am Amtsgericht werden oftmals am gleichen Tag abgeschlossen, während sich Verhandlungen am Landgericht auf mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Zu Jahresbeginn erhalten Sie in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres.
Wer kann Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden?
Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe sind Sie an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Sie sollen dafür Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung mitbringen. Für den Einsatz als Schöffin oder Schöffe im Jugendbereich sollten Sie außerdem erzieherisch befähigt, beziehungsweise in der Jugendarbeit erfahren sein. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür nicht erforderlich.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können
- zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein werden
- zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in Ahaus wohnen (Bewerbungseingang bis 17. Februar 2023)
- kein Insolvenzverfahren eröffnet und zudem keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben
- weder Richterin, Richter, Staatsanwältin, Staatsanwalt, Notarin, Notar, gerichtlicher Vollstreckungsbeamtin, gerichtlicher Vollstreckungsbeamter, Polizeivollzugsbeamtin, Polizeivollzugsbeamter, Religionsdienerin, Religionsdiener, Strafvollzugsbeamtin, Strafvollzugsbeamter, Gerichtshelferin, Gerichtshelfer oder Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind, noch jemals hauptamtlich oder inoffiziell beim Staatssicherheitsdienst der DDR beschäftigt waren
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
- und wenn gegen Sie kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen könnte
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und -schöffen ist bereits abgeschlossen. Die Entscheidung über die Vorschlagsliste ist am 09. März 2023 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Ahaus getroffen worden. Vielen Dank für Ihr Interesse am Schöffenamt.