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Kindertagespflege

Wir unterstützen Sie bei der Kinderbetreuung

Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, eine bindungsorientierte und familiennahe Form der Betreuung. Die Kindertagespflege ist gesetzlich im Achten Sozialgesetzbuch und im Kinderbildungsgesetz aufgeführt. Die Suche nach einer Kindertagespflegeperson kann ganz einfach online über das Portal "Little Bird" erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren, eine bindungsorientierte und familiennahe Form der Betreuung. Sie zeichnet sich durch eine verlässliche Bindungsbeziehung aus und ist gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch, sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert.

Qualifizierte Tagespflegepersonen betreuen in flexiblen Zeiten bis zu maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern stattfinden.

Für die Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr bietet die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Bei Bedarf können Kinder ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule in den Randzeiten betreut werden.

Kindertagespflege ist die richtige Betreuungsform für Ihr Kind, wenn...

  • ...Sie Ihr Kind in einer familienähnlichen Betreuungssituation aufwachsen lassen möchten.
  • ...Sie sich eine professionelle, flexible und bindungsgerechte Betreuung durch eine Tagespflegeperson für Ihr Kind wünschen.
  • ...Sie für Ihr Kind eine alltagsnahe, entwicklungsgerechte und individuelle Förderung und Bildung wünschen.
  • ...Sie eine bedarfsorientierte Betreuung ab 15 Stunden pro Woche suchen.

Informationen zu den Beiträgen erhalten Sie hier:

Kindertagespflege bietet den Kindern einen überschaubaren und familiären Lebensraum, in dem sie sich allein oder mit anderen Kindern altersgerecht entwickeln können. Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ideal. Die Kindertagespflegepersonen als verlässliche Bezugsperson geben den Kindern Sicherheit und Orientierung. Eine große Flexibilität z.B. bei den Betreuungszeiten hilft den Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.

Logo Little Bird
Logo Little Bird

Betreuung online finden

„Little Bird“ unterstützt Eltern bei der Suche nach der passenden Kita. Ist die gewünschte Kita gefunden, kann direkt online nach einem Platz in der Kita gefragt werden. Die Platzvergabe erfolgt zentral organisiert.

kontakt, Download, Formulare

Von der Arbeitgeberbescheinigung über die Elternbeitragssatzung bis hin zu den Rechtsgrundlagen finden Sie alle Dokumente und Formulare in unserem Service-Portal zum Download.

Ihre Ansprechpersonen bei der Stadt Ahaus im Bereich Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege

Elternbeiträge

Elternbeiträge

Tagepflegepersonen gesucht!

Sie haben Freude an Kindern und würden diese in einer familienähnlichen Atmosphäre gerne Zuhause oder in anderen Räumen betreuen? 

Dann werden Sie Tagesmutter / Tagesvater (w/m/d) in Ahaus und den Ortsteilen. Sprechen Sie uns einfach an - wir beraten Sie gern!

Imageplakat Kindertagespflege
Imageplakat Kindertagespflege
  • Grundliegende Freude, Interesse und Bereitschaft, Kinder ein Stück auf dem Weg ihrer Entwicklung zu begleiten
  • Betreuung von max. 5 Kindern gleichzeitig im U3 Bereich in Ihren eigenen Räumlichkeiten oder auch in anderen geeigneten Räumen
  • Verlässliche Tagesgestaltung in der Kinderbetreuung
  • Umsetzung der Betreuung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Kooperation mit dem Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus
  • Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Tagespflegepersonen
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft Kinder liebevoll in einer familienähnlichen Atmosphäre zu betreuen
  • Bereitschaft zur Qualifikation nach dem QHB (aktuell 300 UE + Selbstlerneinheiten und Praktikum) des Deutschen Jugendinstitutesfür die Tätigkeit in der Kindertagespflege
  • Geeignete kindgerechte Räumlichkeiten oder Bereitschaft in anderen geeigneten Räumen tätig zu werden
  • Kooperationsbereitschaft mit der zuständigen Fachberatung
  • Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
  • Übernahme der gesamten Ausbildungskosten
  • Qualifizierte Fachberatung
  • Anteiliger Zuschuss von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen
  • Bezuschussung weiterer Fort- und Weiterbildungen
  • Regelmäßiger kollegialer Austausch mit anderen qualifizierten Tagespflegepersonen

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