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Wohnen in Ahaus

In Ahaus lässt es sich gut leben

Hier finden Sie Information rund um die Themen Bauen, Mieten und Wohnen in Ahaus.

Verkauf städtische Liegenschaft

Die Stadt Ahaus beabsichtigt im Rahmen einer Ausschreibung die Veräußerung eines im städtischen Eigentum befindlichen, derzeit bebauten Grundstücks. 

Das folgende Grundstück steht zum Verkauf:

  • Gemarkung Wessum, Flur 70, Flurstück 158, Schulstraße 2

Das Grundstück hat eine Größe von 116 m² und ist im Lageplan rot gekennzeichnet.

Luftbild Gemarkung Wessum Flur 70 Flurstück 158 Schulstraße 2
Luftbild Gemarkung Wessum Flur 70 Flurstück 158 Schulstraße 2
BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Die Auslobungsunterlagen können Sie hier anfordern:

Stadt Ahaus
Fachbereich Immobilienwirtschaft
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Ihre Ansprechperson
Bewerbungsfrist

Interessierte können Ihre Angebote bis zum 11. April 2024 einreichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Im Rahmen dieses Verfahren haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen. Unter dem Punkt Aktuelle Beteiligungen finden Sie alle laufenden Beteiligungsverfahren.
Die Interaktive Karte ermöglicht die Suche rechtskräftiger Bebauungspläne in Ahaus über die Kartenfunktion bzw. über eine Adresssuche.

Zur Bauleitplanung

Ob Einzel- oder Doppelhaus, der Fachbereich Immobilienwirtschaft ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Realisierung Ihres Bauwunsches. Bereits 2002 führte die Stadt Ahaus ein sozialgerechtes Bodenmanagement ein, um der vorherigen enormen Preissteigerung am Grundstücksmarkt entgegenzuwirken. Ziel war und ist die kontinuierliche und bedarfsgerechte Bereitstellung von preisgünstigen Baugrundstücken. Das städtische Angebot an unbebauten Grundstücken und die Angebote des Privatmarktes, von Bauträgern sowie die gebrauchten Bestandsimmobilien ergänzen sich am Markt; der nachfragende Haushalt hat die freie Wahl. Ziel der Stadt Ahaus ist die Steigerung der Wohneigentumsquote der Bevölkerung.
Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf nach Wohnbauland: Viele junge Paare fragen preiswerte Flächen nach, um ein Heim für sich und ihre Kinder zu errichten. Diesen und anderen Personenkreisen stehen die städtischen Wohnbaugrundstücke unter Beachtung der städtischen Vergabekriterien zur Verfügung.

Sind Sie an einem Wohnbaugrundstück interessiert?

Der Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus führt eine sogenannte Vormerkliste für zukünftige, geplante und heute noch nicht baureife Wohnbaugrundstücke.
Alle, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Kauf eines städtischen Grundstückes interessieren, haben hier die Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos eintragen zu lassen.
Sofern eine gültige Emailadresse angegeben wird, erfolgt eine zeitnahe Information über alle Entwicklungen beim Ausweis von zukünftigen Wohnbauflächen. Ebenfalls werden Sie dann über den Beginn des Bewerbungsverfahrens informiert.

Ihre Ansprechperson

Bei Fragen rund um Wohnbaugrundstücke helfen wir Ihnen gerne weiter.

Informationen zur KfW-Förderung finden Sie online auf der Website der KfW.

Sie haben als Eigentümer*in die Möglichkeit, online einen kostenpflichtigen Antrag auf Bauaktenauskunft zu stellen.

Der Fachbereich Bauordnung bietet eine allgemeine Bauberatung an und beantwortet Ihre Fragen zum öffentlichen Baurecht und zur Bebaubarkeit oder Teilung eines Grundstücks.

Hier kann insbesondere geklärt werden, welches bauordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt werden soll, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Vorschriften (z.B. Satzungen) zu beachten sind. Bei Fragestellungen versuchen die Mitarbeiter*innen mit der Bauherrschaft und Architekt*innen Lösungen zu finden.

Im Bauportal NRW finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke.

Die digitale Antragstellung von Bauanträgen bei der Stadt Ahaus befindet sich im Aufbau: Entwurfsverfasser*innen können einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung digital über Ihren Zugang zum Online-Portal der Stadt Ahaus einreichen. Sollten Sie noch nicht über einen Zugang verfügen, wenden Sie sich gerne per Mail an brdnnghsd

Weitere Verfahrensarten werden über das Bauportal NRW abgewickelt.
Die Antragstellung in Papierform bleibt weiterhin möglich.

Willkommen in Ahaus – charmante Stadt voller Vielfalt! Erleben Sie den ländlichen Flair, gepaart mit modernen Technologien als Digitalstadt. Entdecken Sie die weiten Naturschutzgebiete und idyllischen Radwege. Genießen Sie regionale Küche in gemütlichen Restaurants oder probieren internationale Köstlichkeiten. Beim Shoppen und Bummeln in unserer Fußgängerzone kann man trendige Boutiquen und bekannte Marken entdecken. Unsere lebhafte Kulturszene bietet vielfältige Veranstaltungen für jeden Geschmack. Ob Ruhe oder Aktivität – in Ahaus finden Sie beides.

Auf der Website www.ahaus.de erhalten Sie umfangreiche Informationen rund um das Leben in Ahaus.

Mit der Broschüre "Klimafreundlich bauen und wohnen in Ahaus" möchten wir Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten für den nachhaltigen Neubau geben.

Mietspiegel

Bei diesem Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Fortschreibung soll nach § 558 c Abs. 3 BGB im Abstand von zwei Jahren erfolgen. Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ortsüblich ist die Miete, die im Bereich der Stadt Ahaus für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart worden ist. Der Mietspiegel bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er greift weder in bestehende Vertragsrechte ein, noch berührt er die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen. Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Ahaus nicht berechtigt ist, Beratungen oder Rechtsauskünfte bei nicht preisgebundenem Wohnraum zu erteilen. Hierfür stehen Beratungsstellen, Rechtsanwälte und auch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter zur Verfügung.

Weitere Informationen

Das sind ihre Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen zu den Themen Bauen und Wohnen in Ahaus? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wohnbaugrundstücke

Mietspiegel

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