Informationen vom Beigeordneten Georg Beckmann in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Tourismus am 8. Oktober 2018 laut Protokoll (Auszug):
Gewerbegebiet Wessum:
An dieser Stelle habe es einen Gebietstausch gegeben. Die ursprüngliche Überlegung sei an dieser Stelle eine andere gewesen. Am 12.06.2018 sei die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen worden. Die Darstellungen der geplanten Flächennutzungsplanänderung wichen von den Darstellungen des Regionalplans ab. Deshalb sei es erforderlich gewesen, bei der Bezirksregierung anzufragen, ob ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren erforderlich wäre. Am 24.08.2018 habe es ein Schreiben der Bezirksregierung gegeben, in dem erklärt worden sei, dass ein Zielabweichungsverfahren für nicht erforderlich gehalten werde. Somit sei am 06.09.2018 ein Auftrag an die Lindschulte Ingenieurgesellschaft hinsichtlich der Erstellung eines Landschaftspflegerischer Begleitplans bzw. entsprechende Gutachten zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans erteilt worden.
Zudem gebe es im Rathaus interne Abstimmungen zwischen den Bereichen Tiefbau, Straßenbau und Liegenschaften zur Erstellung eines Strukturkonzeptes. Die nächsten Schritte seien die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Es gebe bereits einen Termin Ende Oktober, in dem es darum gehe, die unterschiedlichen Varianten vorzustellen und auszudiskutieren. Auf der Grundlage des Strukturkonzeptes solle dann im Laufe dieses Jahres die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst werden.
Gewerbegebiet Ottenstein:
Am 13.05.2004 sei der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt. Am 23.03.2017 sei die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen worden. Ende April bis Ende Juni habe dann die Beteiligung der Regionalplanungsbehörde nach §34 Landesplanungsgesetz gefolgt. Am 27.04.2018 sei ein Schreiben der Bezirksregierung eingegangen, wonach es keine Bedenken hinsichtlich der Raumordnung gebe. Anfang Juli bis Anfang August 2017 sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt.
Zurzeit laufe die Untersuchung der Artenschutzprüfung II. Es gebe bereits die Information, dass die Fläche kampfmittelfrei sei. Es handle sich allerdings um eine „Altlastenverdachtsfläche“. Somit müssten Baugrunduntersuchungen erfolgen.
Es gebe insgesamt fünf Kiebitzpaare, wobei zwei Kiebitzpaare bereits ausgesiedelt worden seien. Der nächste Schritt werde die öffentliche Auslegung Anfang 2019 sein.
Gewerbegebiet Alstätte:
Hier gebe es ein entsprechendes Strukturkonzept. Im Juli 2018 sei die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt. Die nächsten Schritte seien die Erstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans auf Basis des städtebaulichen Rahmenplans bzw. Strukturkonzeptes. Daraus folge die vorbereitende frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. In Kürze würden artenschutzrechtliche Untersuchungen erfolgen.
Gewerbegebiet Ahaus Ost II:
Die Erschließung sei abgeschlossen. Die Abnahme erfolge Ende Oktober. Es würden Gespräche mit den Bauwilligen geführt. Das Normenkontrollverfahren sei nach wie vor anhängig. Es habe eine Antragsbegründung gegeben, auch eine Erwiderung sei erfolgt. Es werde auf einen Termin des Oberverwaltungsgerichts gewartet.
Zum Normenkontrollverfahren erläutert Herr Beckmann, dass es kein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gebe, d. h. der Bebauungsplan rechtskräftig sei. Man könne an die Umsetzung, an die Vermarktung gehen. Wenn es zu Lasten der Stadt entschieden werde, werde man den Bebauungsplan nachbessern müssen. Das halte aber nicht von der Vermarktung ab.
Zu der Frage, wie viel Gewerbefläche in Ahaus noch zur Verfügung stehe, gibt Herr Beckmann an, dass es noch eine kleine Teilfläche in Ottenstein gebe. Auf der Vormerkliste für Unternehmen in Ahaus stünden zurzeit 38 Unternehmen mit unterschiedlichen Wünschen hinsichtllich der Flächengrößen. Einige hätten sich aber auch schon erledigt. In Wüllen gebe es sechs bauwillige Unternehmen, in Wessum neun, in Ottenstein sechs, in Alstätte seien es aktuell neun bauwillige Unternehmen.
Industriegebiet A31 Legden/Ahaus Abschnitt 2:
Im Dezember 2016 sei der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. Im April bis Mai 2018 sei die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt. Das Schallschutzverfahren ist am 08.10.2018 vorgelegt worden. Es gelte die gleiche Situation wie im Abschnitt 1.
Der nächste Schritt sei die Vorbereitung für die öffentliche Auslegung, die etwa in der ersten Jahreshälfte 2019 erfolge.