Das Interessenbekundungsverfahren ist beendet. Die eingegangen Informationen werden zurzeit ausgewertet. Somit kann nun deutlich genauer abgeschätzt werden, mit welchen Ausbaukosten für die Erschließung der gemäß den Förderrichtlinien unterversorgten Bereiche voraussichtlich zu rechnen ist. Dies ist die Basis für die nächsten Schritte, die für einen fördermittelgestützten Ausbau gemäß der Förderrichtlinien notwendig sind.