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Google Translate

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Datenschutz

Für Parkplätze mit Kennzeichenerkennung

Hier finden Sie die relevanten Datenschutzhinweise für die Erfassung der Daten im Rahmen des Parkraummanagements.

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 12 bis 14 EU-Datneschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) 

Angaben zum Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Telefon: 02561/72-0
E-Mail: info@ahaus.de
Internet: https://www.stadt-ahaus.de/

Die Stadtverwaltung Ahaus ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Bürgermeisterin Karola Voß.

Angaben zum Beauftragten für den Datenschutz

Stadt Ahaus
Datenschutzbeauftragter Herr Plate
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

eMail: datenschutz@ahaus.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Damit im Rahmen des Parkleitsystems eine umfängliche Echtzeitdatenerfassung der Parkplatzauslastung in der Stadt Ahaus gewährt ist, sind auf den Parkplätzen, die entsprechend mit einer Beschilderung gekennzeichnet sind, optisch-elektronischer Einrichtungen (Videokameras, nachfolgend: Kennzeichenscanner) im Einsatz.

Der Kennzeichenscanner verarbeiten ausschließlich das KFZ-Kennzeichen mitsamt Datum und Uhrzeit des Parkvorganges als personenbezogenes Datum . Neben der Parkplatzauslastung sind Zwecke der Verarbeitung der erhobenen Informationen Abrechnungszwecke der Parkdauer per App, oder die Feststellungen möglicher Parkverstöße. Das bedeutet, dass bei Parkplätzen, die für einen bestimmten Zeitraum kostenlos genutzt werden dürfen, erfolgt ein Abgleich dahingehend, inwieweit die vorgegebenen Höchstparkdauerüberschritten wurde.


Personenbildnisse und sonstiges Aufzeichnungsmaterial sind systemseitig verpixelt und ermöglichen keine Zuordnung zum Fahrer oder Anwesenden.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die erfassten Daten werden im Rahmen des Auslastungsmonitorings von der Stadt Ahaus verarbeitet.

 
Die Verarbeitung der Kennzeichenerfassung erfolgt durch einen beauftragten Dienstleister der Stadt Ahaus im Auftragsverhältnis gemäß Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Kontaktdaten des Dienstleister sind:


Smart City System Parking Solutions GmbH
Schwabacher Str. 510c
Fürth
Deutschland

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien zur Festlegung dieser Dauer

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. In der Regel bewahren wir Kennzeichendatenerfassung nur für die Dauer des Parkvorganges auf, sofern eine Ordnungswidrigkeit entsteht, werden die Daten die Dauer des Ordnungswidrigkeitsverfahren verarbeitet

Ihre Rechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der europäischen Datenschutz¬-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:


Auskunftsrecht:
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Artikel 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (§ 48 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).


Recht auf Datenberichtigung:
Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Artikel 16 DSGVO).


Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung:
Bei Vorliegen gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Artikel 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Absatz 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzlich noch erforderlich ist, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.


Recht auf Datenübertragbarkeit:
Artikel 20 DSGVO regelt Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit. Findet eine Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren statt, können Sie ggf. verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen oder die Daten direkt an die in Artikel 20 DSGVO genannten, von Ihnen auszuwählenden Personen übermitteln.


Widerspruchsrecht:
Sie können gegen bestimmte Datenverarbeitungen widersprechen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).


Widerrufsrecht bei Einwilligungen:
Sie haben das Recht bei Verarbeitungen welche sich auf Ihre Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO beruft, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.


Beschwerderecht:
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Artikels 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.


Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax-Nr.: 0211 38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. In der Regel bewahren wir Kennzeichendatenerfassung nur für die Dauer des Parkvorganges auf, sofern eine Ordnungswidrigkeit entsteht, werden die Daten die Dauer des Ordnungswidrigkeitsverfahren verarbeitet

Profiling

Die Stadtverwaltung Tecklenburg setzt für dieses Verfahren kein Profiling ein.

Änderung des Verarbeitungszwecks

Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als dem ursprünglichen Erhebungszweck ist nur im Rahmen der oben unter der Information „Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“ Zwecke zulässig und nur wenn und soweit der neue Verarbeitungszweck mit dem ursprünglichen Zweck der Erhebung kompatibel ist.

Die Stadtverwaltung Tecklenburg setzt für dieses Verfahren kein Profiling ein.