Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bezeichnung der Datenverarbeitung
LITTLE BIRD
Verantwortlich
Stadt Ahaus – Die Bürgermeisterin
Fachbereich Jugend
Adresse: Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Telefon: 02561 - 72 0
E-Mail: info @ ahaus.de
Datenschutzbeauftragter
Adresse: Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Telefon: +49 2561 - 72 230
E-Mail: datenschutz @ ahaus.de
Zweck/e der Datenverarbeitung
Webbasiertes Verfahren für Eltern zur Vormerkung bis hin zum Vertragsabschluss von Kinderbetreuungsangeboten der öffentlichen und der freien Träger in Ahaus
Rechtsgrundlage/n
§§ 2, 3, 4, 22 ff und § 80 SGB VIII, § 35 SGB I, § 67 ff. SGB X, § 3 b und § 12 Kibiz
Empfänger der Daten
Neben der Datenverarbeitung durch das Jugendamt der Stadt Ahaus und den Trägern der Einrichtungen und Kindertagespflegen erfolgt keine Datenübermittlung an andere Personen oder Stellen.
Dauer der Speicherung
Aufgrund von Abrechnungsmodalitäten werden die Daten 5 Jahre nach Beendigung der Kinderbetreuung gelöscht.
Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16)
- Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten (Art. 17)
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21)
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Art. 77)
- Recht auf Widerruf bei Einwilligungen (Art. 7)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle @ ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier vorgeschrieben durch §§ 2, 3, 4, 22 ff und § 80 SGB VIII, § 35 SGB I, § 67 ff. SGB X, § 3 b und § 12 Kibiz.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Es besteht hier eine (rechtliche) Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten.
Die Nichtbereitstellung der Daten hätten nebenstehende mögliche Folgen: Keine Vormerkung sowie kein Vertragsabschluss bei Betreuungseinrichtungen möglich.