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Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bezeichnung der Datenverarbeitung 
LITTLE BIRD

Verantwortlich  
Stadt Ahaus – Die Bürgermeisterin
Fachbereich Jugend
Adresse: Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Telefon: 02561 - 72 0
E-Mail: infonoSpam@noSpamahaus.de

Datenschutzbeauftragter 
Adresse: Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Telefon: +49 2561 - 72 230
E-Mail:  datenschutznoSpam@noSpamahaus.de

Zweck/e der Datenverarbeitung 
Webbasiertes Verfahren für Eltern zur Vormerkung bis hin zum Vertragsabschluss von Kinderbetreuungsangeboten der öffentlichen und der freien Träger in Ahaus

Rechtsgrundlage/n 
§§ 2, 3, 4, 22 ff und § 80 SGB VIII, § 35 SGB I, § 67 ff. SGB X, § 3 b und § 12 Kibiz

Empfänger der Daten 
Neben der Datenverarbeitung durch das Jugendamt der Stadt Ahaus und den Trägern der Einrichtungen und Kindertagespflegen erfolgt keine Datenübermittlung an andere Personen oder Stellen.

Dauer der Speicherung 
Aufgrund von Abrechnungsmodalitäten werden die Daten 5 Jahre nach Beendigung der Kinderbetreuung gelöscht.

Rechte der Betroffenen 
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16)
  • Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten (Art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21) 
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen (Art. 77)
  • Recht auf Widerruf bei Einwilligungen (Art. 7)

Zuständige Aufsichtsbehörde  

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststellenoSpam@noSpamldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier vorgeschrieben durch §§ 2, 3, 4, 22 ff und § 80 SGB VIII, § 35 SGB I, § 67 ff. SGB X, § 3 b und § 12 Kibiz.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Es besteht hier eine (rechtliche) Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten.

Die Nichtbereitstellung der Daten hätten nebenstehende mögliche Folgen: Keine Vormerkung sowie kein Vertragsabschluss bei Betreuungseinrichtungen möglich.