Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist, wenn sie innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums erradelt wurden. Mehr Info unter www.stadtradeln.de/ahaus
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Für registrierte Teilnehmende gibt es nach dem Aktionszeitraum eine siebentägige Nachtragefrist, wenn sie innerhalb des 21-tägigen Aktionszeitraums erradelt wurden. Mehr Info unter www.stadtradeln.de/ahaus