Kirschen und Pflaumen zum Beispiel sind jetzt schon reif ... und bald auch Äpfel und Birnen. Dürfen die eigentlich gepflückt werden, wenn sie am Straßenrand locken? Oder an anderen öffentlichen Stellen, auf Streuobstwiesen? Die Antwort ist: Wahrscheinlich ja! Denn wenn die Bäume der Stadt gehören, dürfen die Bürger/innen gerne ernten - aber bitte nur im haushaltsüblichen Rahmen. Und ganz wichtig: dabei die Bäume nicht beschädigen.
Bei Fragen steht Paul Janning, zuständig für Grünflächen und Landschaftspflege) gern zur Verfügung (02561-72-499). Zum Thema „Streuobstwiesen“ hat die Stadt Ahaus auf ihrem YouTube-Kanal auch ein Video mit Paul Janning veröffentlicht.