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Mittwoch, 21.07.2021

Obst von städtischen Bäumen darf gern geerntet werden

Pflücken erwünscht – aber bitte nur in haushaltsüblichen Mengen

Pflücken erwünscht – Obst von städtischen Bäumen, z.B. auf Streuobstwiesen oder am Straßenrand darf gerne gepflückt werden. „Wichtig ist nur, dass an Wirtschaftswegen beispielsweise die Verkehrssicherheit beachtet, auf die eigene Sicherheit geachtet wird und natürlich die Bäume nicht beschädigt werden“, sagt Paul Janning, der bei der Stadt Ahaus zuständig für Grünflächen und Landschaftspflege ist. „Wenn es möglich ist, sollte das Obst mit einem Pflücker oder mithilfe einer Leiter geerntet werden und bitte auch nur im haushaltsüblichen Rahmen.“ Angemeldet werden muss die Ernte bei der Stadt nicht.

Bei Fragen steht Paul Janning  gern zur Verfügung (02561-72-499). Zum Thema „Streuobstwiesen“ gibt es auf dem YouTube-Kanal der Stadt Ahaus auch ein Video mit Paul Janning (https://bit.ly/3fvm6pz).

Obst von städtischen Bäumen darf - im haushaltsüblichen Rahmen - gern geerntet werden.