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Donnerstag, 23.04.2020

Größere Geschäfte sollen öffnen können, wenn sie die Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzen

Kreis und Kommunen erfreut über Ankündigung zur Ladenöffnung

Das Land NRW hat angekündigt, dass ab Montag, 27. April, auch größere Geschäfte öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter beschränken können. Das alles natürlich unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Der Kreis Borken hat unter anderem dazu eine Presseinformation veröffentlicht:

"Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 17 kreisangehörigen Kommunen sowie die Führungsspitze der Kreisverwaltung haben sich im Rahmen einer Konferenz am [...] Mittwoch (22.04.2020) mit der praktischen Umsetzung der neuen Landesvorgaben befasst. Landrat Dr. Kai Zwicker hatte dazu – unter den entsprechenden Hygienevoraussetzungen und Abstandsregelungen – ins Kreishaus eingeladen. Dabei erörteten sie unter anderem den Stand der Vorbereitungen für den morgen wiederanlaufenden Schulbetrieb (s. dazu Presse-Dienst vom [...] 22.04.2020) sowie die gemeinsame Organisation der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Zudem stimmten sich die Spitzen der Kommunen zur Umsetzung der bisherigen Landesregelung zur Beschränkung der Ladenöffnungen für Geschäfte mit maximal 800 Quadratmetern ab. Auch dabei hat das Land aktuell eine Neuregelung angekündigt: Ab Montag, 27. April, wird es möglich sein, unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen, auch die Geschäfte zu öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können.

Genau dafür hatte sich Landrat Dr. Kai Zwicker gemeinsam mit den anderen Landräten der Münsterlandkreise und dem Münsteraner Oberbürgermeister bereits in einem Brandbrief an die Spitzen von Land und Bund eingesetzt. „Es ist aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Das sehen auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises so: Wir begrüßen das sehr“, sagte Landrat Dr. Kai Zwicker. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es Handelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche größer als 800 Quadratmetern bislang nicht gestattet ist, durch eigene organisatorische Vorkehrungen die zugänglichen Verkaufsflächen auf höchstens 800 Quadratmeter zu reduzieren. „Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht der betroffenen Geschäftsinhaber, aber auch aus unserer Sicht als in der Region Verantwortliche, nicht gerechtfertigt“, hatten sie in dem Brief betont. Daher lautete der Appell, die Regelungen so zu ändern, dass auch solche Handelseinrichtungen, die durch geeignete Absperrmaßnahmen ihre reguläre Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter verringern, betrieben werden dürfen.

Zu der Ankündigung des Landes werden nun zeitnah die entsprechenden Konkretisierungen erwartet."

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