Mit der Sonderförderung „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ sollen ehrenamtliche Initiativen im ländlichen Raum unterstützt werden. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Sondermaßnahme gestartet. Bewerben können sich Einrichtungen, die zum Beispiel in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung aktiv sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.
Die Initiativen müssen überwiegend in Kommunen mit maximal 50.000 Einwohnern engagiert sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind noch bis zum 12. Juli über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September dieses Jahres beginnen kann.
Bewerben können sich
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zusätzliche, aufgrund der Corona-Pandemie anfallende Mehrbelastungen finanziell aufgefangen werden, für die den ehrenamtlichen Initiativen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden Neuanschaffungen wie z.B. im:
- Bereich Gesundheitsschutz: u.a. Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker.
- Bereich Transport: u.a. Fahrräder, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern.
- Bereich digitale Ausstattung: u.a. Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software.
Details zu den förderfähigen Ausgaben sind in der dieser Bekanntmachung aufgeführt.