Auch auf dem Ahauser Wochenmarkt ist seit dieser Woche eine Mund-Nasen-Maske Pflicht. Die Maskenpflicht gilt, wie häufig kommuniziert, für den Einkauf im Einzelhandel oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Sie gilt aber auch für Post- und Bankfilialen, Tankstellen, bei der Abholung von Speisen und Getränken im Gastrobereich, auf Flächen innerhalb von Shopping-Malls und ähnlichen Einrichtungen, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, beim Kundenkontakt von Handwerkern und Dienstleistern, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen und eben auch beim Wochenmarkt in Ahaus.
Weiterhin ist auch mit Maske wichtig, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.