Das Standesamt informiert zu Beerdigungen und Trauungen. Standesamtliche Trauungen können weiterhin an den gewohnten Trauorten in Ahaus stattfinden, es dürfen neben dem Brautpaar acht weitere Gäste anwesend sein, wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.
Die neue Fassung der CoronaSchVO spricht bei Beerdigungen hinsichtlich der Anzahl der Gäste nicht mehr vom „engsten Familienkreis“. Aus diesem Grund gibt es seitens der Stadtverwaltung die Empfehlung, dass nunmehr bis zu 40 Personen an Beerdigungen teilnehmen dürfen. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete unter freiem Himmel, wenn die erforderlichen Regeln zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Standesamt gibt bei Rückfragen gerne Auskunft, am besten per E-Mail an standesamt oder per Telefon: 02561 / 72-760. @ ahaus.de