Zensus 2022 - Registergestützte Bevölkerungszählung
In erster Linie werden für den "Zensus 2022" Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft erteilen muss. In Deutschland ist der "Zensus 2022" eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Auf diese Weise kann im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl der Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Zeit, die die befragten Personen investieren müssen, deutlich verringert werden.
Zur Ermittlung der benötigten Daten werden vor allem die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit, weitere erwerbsstatistische Register sowie Daten der Vermessungsverwaltungen genutzt. Informationen, die nicht aus diesem Verwaltungsregistern gewonnen werden können, wie beispielsweise Informationen zur Bildung, Ausbildung und Beruf, werden dann im Rahmen einer Stichprobenbefragung erhoben.
Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Von diesem Tag an werden im Kreis Borken bei rund 34.000 Personen, das sind weniger als 10 Prozent der Bevölkerung, im Rahmen der sogenannten Haushaltsstichprobe Erhebungen mittels (Online-)Fragebogen vorgenommen. Neben den Haushaltebefragungen durch Erhebungsbeauftragte werden in allen Gemeinschaftsunterkünften einige Grunddaten erhoben. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird von den statistischen Ämtern der Länder als schriftliche Befragung durchgeführt.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier
Ihr Kontakt bei der Stadt Ahaus:
Büro der Bürgermeisterin, Celena Bork, c.borknoSpam@noSpamahaus.de , Tel.: 02561 72-114