Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben.
Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.
Daten für politische Planungen & andere Vorhaben
Neben der unmittelbaren Verwendung für politische Planungen und Entscheidungen, dienen die Ergebnisse auch als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken. Sie werden beispielsweise für die Auswahl der Stichprobenerhebungen und die Hochrechnung des Mikrozensus oder als Basis für die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes genutzt.
Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über die Bevölkerung und die Wohnsituation verfügbar sein. Deshalb hat die EU mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen die Mitgliedsaaten verpflichtet, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Nach der letzten Zensusrunde im Jahre 2011 ist der nächste EU-weite Zensus somit für das Jahr 2021 geplant.
Zensus 2021
Wie schon 2011 will Deutschland auch den nächsten Zensus registergestützt, das heißt teilweise durch Auswertung von Verwaltungsdaten durchführen.
Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 hat das Bundesministerium des Innern bereits die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung des Zensus 2021 geschaffen. Die Einzelheiten zur Durchführung der Zensus sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden.
Durchgeführt wird der Zensus vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Bei den Erhebungen vor Ort tragen auch die Kommunen wesentlich zum Gelingen des "Großprojekts Zensus" bei.
Zensus 2021 verschoben
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verschiebung des Zensus 2021 wird durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - BR-Drs. 504/20 - umgesetzt. Der ursprünglich zum Stichtag 16. Mai 2021 vorgesehene Zensus 2021 wird durch Änderung des Zensusgesetzes 2021 (Artikel 2) um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben.