Anders als bisher wurden beim Zensus 2011 allerdings nicht mehr alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Es kam vielmehr ein neues Verfahren zur Anwendung: Beim sogenannten registergestützten Zensus wurden in erster Linie die in den Verwaltungen vorhandenen Daten ausgewertet. Auf diese Weise konnte im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl der Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Zeit, die Bürgerinnen und Bürger investieren müssen, deutlich verringert werden.Zur Ermittlung der benötigten Daten wurden vor allem die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit, weitere erwerbsstatistische Register sowie Daten der Vermessungsverwaltungen genutzt. Informationen, die nicht aus diesen Verwaltungsregistern gewonnen werden können, wie beispielsweise Informationen zur Bildung, Ausbildung und Beruf, werden dann im Rahmen einer interviewgestützten Stichprobe erhoben.Zensusstichtag war der 9. Mai 2011. Von diesem Tag an wurden in der Stadt Ahaus bei rund 3.550 Personen, das waren rund neun Prozent der Bevölkerung, Erhebungen mittels Fragebogen vorgenommen. Neben den Haushaltebefragungen durch Erhebungsbeauftragte wurden in Sonderbereichen (Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte) Daten erhoben. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird von den statistischen Ämtern der Länder als schriftliche Befragung durchgeführt; in schwierigen Fällen wurden sie von den Kommunen unterstützt.
Der Zensus 2011 wurde in Deutschland arbeitsteilig von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie den Kommunen vorbereitet und durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen ist der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) als statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Im Kreis Borken ist die zuständige Erhebungsstelle bei der Kreisverwaltung Borken eingerichtet worden. Weitere Informationen der Erhebungsstelle beim Kreis Borken finden Sie hier.