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Bürgergeld

Details

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird durch die Einführung des Bürgergeldes grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst. Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt. Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Ein Vermögen ist demnach erst zu berücksichtigen, wenn es eine Summe von 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person, die in dieser Bedarfsgemeinschaft lebt, übersteigt.  Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Ausnahme: die Heizkosten. Diese unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Die aktuellen Regelbedarfe betragen:

  • 563 € - Alleinstehende, Alleinerziehende

  • 506 € - Volljährige Partner

  • 451 € - Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 - 24 Jahre),
    Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 - 24 Jahre)

  • 471 € - Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre)

  • 390 € - Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre)

  • 357 € - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre)

Hinweise

Begriffe im Kontext

Bürgergeld, Sozialhilfe, Hartz 4, Hartz IV, Arbeitslosengeld