Mitarbeiter(innen)
ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
- Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Fußgängerzone
- Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Schlagabraum
- Ausnahmegenehmigung Großraum- und Schwertransport
- Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes
- Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Sperrgenehmigung für Straße
- Verkehrslenkung, Verkehrssicherung
- Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Schwerbehinderte
ist in folgenden Organisationen tätig:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse:
Rathaus -Nebengebäude I-
NG 3
Am Schlossgraben 4
48683 Ahaus
NG 3
Am Schlossgraben 4
48683 Ahaus
Erreichbarkeit:
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 09:00 - 12:30 und 14:30 - 16:30 |
Dienstag: | 09:00 - 12:30 und 14:30 - 16:30 |
Mittwoch: | 09:00 - 12:30 und 14:30 - 16:30 |
Donnerstag: | 09:00 - 12:30 und 14:30 - 16:30 |
Freitag: | 09:00 - 12:30 |