Leistungen
Wohnberechtigungsschein (WBS) und Wohnungsbauförderung
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.
Der Anspruch auf Erteilung eines WBS ist einkommensabhängig.