Teilungsgenehmigung
Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, die bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb eines Monats nach Antragseingang erteilt wird. Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
Kosten
Gebühren für Teilungsgenehmigungen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berechnet und durch schriftlichen Bescheid erhoben.
Notwendige Unterlagen
Der Teilungsantrag ist mit amtlichen Lageplänen zu versehen, aus denen die neue Teilungslinie hervorgeht.
Zuständige Abteilungen
Grundstücksteilung, Abparzellierung, Aufteilung des Grundstücks