Leistungen
Prüfung bautechnischer Nachweise / Statik
Nachweise der Standsicherheit von baulichen Anlagen bestehen aus einer Darstellung des gesamten statischen Systems einschließlich der Gründung, den erforderlichen Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Bewehrungs- und Schalungsplänen und umfassen auch den Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile. Sie müssen die Standsicherheit der baulichen Anlagen und ihrer Teile nachweisen.
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben dürfen in der Regel nicht ohne eine geprüfte Statik begonnen werden. Die entsprechenden Nachweise sind mit der Baubeginnanzeige beim Fachbereich Bauordnung einzureichen.