Leistungen
Personenstandsregister (beglaubigte Abschriften)
Wo ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister erhältlich?
Dort wo das jeweilige Ereignis (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Tod) "stattfand".
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
1. der Betroffene selbst
2. sein Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten!)
3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-4. vorlegt
6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen).
Wie kann man eine beglaubigte Abschrift bestellen?
1. Persönlich
unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Familienbuchabschriften sofort ausgestellt.
2. Schriftlich
bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises ,Ihres Reisepasses und einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer Adresse bei.