Leistungen
Personalausweis

Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Antragstellung
- Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
- Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
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