Leistungen
Leistungen nach dem AsylbLG(einmalige Leistungen)
Leistungen nach dem SGB XII
Jeder, der sich nicht selbst helfen kann oder der die erforderliche Hilfe nicht von anderen - besonders von Angehörigen oder Sozialleistungsträgern (z.B. Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Service-Punkt ARBEIT) - erhält, hat Anspruch auf Sozialhilfe.