Leistungen
Kinderreisepass
Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 16 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.
Kinderreisepässe werden bislang mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab dem 01.01.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer nur noch 1 Jahr.