Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem SGB XII, 3. Und 4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Form der Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder die Eltern über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung.