Leistungen
Bauzustandsbesichtigung - Bauabnahme
Bei Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens ist der Bauherr verpflichtet, dies dem Fachbereich Bauordnung eine Woche vorher anzuzeigen.
Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind und der Putz noch nicht aufgebracht ist! Maße und Ausführungsart müssen geprüft werden können. Die Nutzung der baulichen Anlage darf in der Regel nicht vor Freigabe durch die Bauordnung aufgenommen werden.