Leistungen
Bauvorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens schriftlich ein Vorbescheid beantragt werden, an dessen Aussagen die Baugenehmigungsbehörde zwei Jahre gebunden ist.
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Vor Einreichung des Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens schriftlich ein Vorbescheid beantragt werden, an dessen Aussagen die Baugenehmigungsbehörde zwei Jahre gebunden ist.