Leistungen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Vor Ort:
- Annahme von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Weiterleitung der Anträge an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz
Oder online:
Mit dem elektronischen Personalausweis können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Sie benötigen dafür die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion sowie ein passendes Kartenlesegerät für Ihren Computer. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Bezahlen können Sie mittels GiroPay oder Kreditkarte.
Bitte folgen Sie dem Link zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html
oder klicken Sie einfach den Direktlink
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/