Leistungen
Abmeldung der Meldeanschrift
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus der Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird (z. B. bei Umzug in das Ausland).
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Sie muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.