Leistungen
Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungen und Teileigentum
Auf schriftlichen Antrag erteilt der Fachbereich Bauordnung eine Bescheinigung, dass einzeln bezeichnete Wohnungen mit den dazu gehörenden Räumen in sich abgeschlossen sind. Dies ist eine Voraussetzung zur Eintragung von Eigentumsverhältnissen beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts.