Allgemein ist die Zahl der aufgedeckten Korruptionsfälle und die damit verbundene Verunsicherung der Bevölkerung in das Vertrauen der Funktionsfähigkeit und die Integrität der öffentlichen Verwaltung gestiegen. Die verwaltungsintern betriebene Korruptionsprävention ist daher eine vordringliche Aufgabe von erheblicher Bedeutung.
Der weit überwiegende Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfüllt seine Aufgaben dem Staat und seinem Dienstherren gegenüber loyal, unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit.
Die Wenigen aber, die korrupt sind, schaden nicht nur dem Ansehen des öffentlichen Dienstes insgesamt, sondern verursachen auch beträchtlichen materiellen Schaden zu Lasten der Allgemeinheit. Die Straftaten Einzelner werden im Bewusstsein der Allgemeinheit auf sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer betroffenen Dienststelle übertragen. Vordringliche Aufgabe ist daher die Konzentration auf die Korruptionsprävention.
Diese Dienstanweisung, die am 01. August 2006 in Kraft getreten ist, soll dazu beitragen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Problematik zu sensibilisieren und Korruption in erster Linie vorzubeugen, sie aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden. Sie soll den Beschäftigten Richtschnur ihres Verhaltens sein und zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung bieten, um bei einer sich abzeichnenden Korruptionsgefahr angemessen und einheitlich reagieren zu können.
Für jeden, der versucht durch Bestechung und Korruption die Entscheidung oder das Handeln eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu beeinflussen, muss durch das einheitliche und klar definierte Auftreten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort erkennbar sein, dass Korruption in der Stadtverwaltung Ahaus keinen Platz hat.