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Europawahlen

Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Kreuzen Sie den 9. Juni in Ihrem Kalender an – und gehen Sie zu den Europawahlen! 

Sind die Wahlen zum Europäischen Parlament überhaupt wichtig? Na klar. Nur wer wählt, kann mitentscheiden, was in der EU für alle Menschen gelten soll – vom Umwelt- bis zum Datenschutz. Das Europäische Parlament beschließt viele gesetzliche Regelungen, die für uns wichtig sind. Denn die Mitgliedstaaten haben der EU Zuständigkeiten übertragen: Für bestimmte Politikbereiche wie die Handelspolitik kann sie europaweite Regelungen erlassen.

Fragen und Antworten zur Europawahl 2024

Im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 finden innerhalb der EU die Wahlen zum 10. Europäische Parlament statt. Die Bundesregierung  als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Für die Europawahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht. Jeder Wählende hat eine Stimme. Wahlvorschläge können entweder für ein Bundesland (Landesliste) oder als gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste) beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Die innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen können seit dem 1. Januar 2023 und die Wahlen der Bewerber seit dem 1. April 2023 durchgeführt werden.

Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen können. Das Wahlalter für die Europawahlen wurde gemäß Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Für die Bewerber wurde die Altersgrenze nicht gesenkt, diese müssen nach wie vor 18 Jahre alt sein.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.


Das Antragsformular und sämtliche Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie alles Weitere rund um die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin:

Zur Seite der Bundeswahlleiterin geht es hier.

Die Landeszentrale für politische Bildung und der Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik der Universität Duisburg-Essen haben zusammen mit der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. die Broschüre „Europa-Wahlen 2024 – Wissen, wie man wählt“ erstellt, um in sogenannter „Leichter Sprache“ über die Europawahlen zu informieren.

Die Broschüre ist in vielerlei Zusammenhängen rund um das „Wählen“ einsetzbar. Sie ist unter dem untenstehenden Link als PDF-Dokument abrufbar:

Broschüre "Europa-Wahlen 2024 - Wissen, wie man wählt"


Informationen in leichter Sprache sind zudem auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden:

Informationen zur Europawahl - Leichte Sprache

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Das Antragsformular und sämtliche Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie alles Weitere rund um die Wahlberechtigung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.


Zur Seite der Bundeswahlleiterin geht es hier.

Möchten auch Sie wissen, was die Wahlhelfer eigentlich machten? Das Video des Innenministeriums kann Ihnen erste Eindrücke vermitteln:   

Video Wahlhelfende Innenministerium (scrollen Sie ein wenig nach unten auf der Seite)


Bei Interesse oder weiteren Fragen, melden Sie sich gerne direkt bei Marc Frieler

Wahlwerbung ist grundsätzlich 3 Monate vor dem  Wahltag erlaubt. Genauere Informationen zur Wahlwerbung an Laternenmasten, Informationsständen in der Fußgängerzone, oder zu den städtischen Wahlplakattafeln enthält die nachfolgende städtische Handreichung.

Hier geht es zur Handreichung Wahlwerbung, Wahlplakate und Sondernutzungen Stand 21.02.2024

Übersicht Wahltermine

Hier finden Sie eine Übersicht über zurückliegende Wahlen zum Europäischen Parlament in der Stadt Ahaus seit dem Jahr 1999. Detaillierte Ergebnisse, Sitzverteilungen, etc. können Sie sich über den Link anschauen.

Ergebnisse vergangener Wahlen

Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament (Europawahl) fand am 25. Mai 2019 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 29.324
Abgegebene Stimmen: 19.226
Wahlbeteiligung in Ahaus: 65,56%

Die Wahl zum 8. Europäischen Parlament (Europawahl) fand am 25. Mai 2014 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 28.920
Abgegebene Stimmen: 16.370
Wahlbeteiligung in Ahaus: 56,60%

Die Wahl zum 7. Europäischen Parlament (Europawahl) fand am 07. Juni 2009 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 28.160
Abgegebene Stimmen: 13.054
Wahlbeteiligung in Ahaus: 46,40%

Die Wahl zum 6. Europäischen Parlament (Europawahl) fand am 13. Juni 2004 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 26.986
Abgegebene Stimmen: 11.038
Wahlbeteiligung in Ahaus: 40,90%

Die Wahl zum 5. Europäischen Parlament (Europawahl) fand am 13. Juni 1999 statt.

Wahlberechtigte in Ahaus: 25.758
Abgegebene Stimmen: 11.272
Wahlbeteiligung in Ahaus: 43,80%

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