Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Bürgermeisterin

Leitung der Stadtverwaltung

Karola Voß ist seit 2015 Bürgermeisterin der Stadt Ahaus. Nach ihrer Wiederwahl im September 2020 befindet sie sich aktuell in ihrer zweiten Wahlperiode.

Regelmäßig bietet Karola Voß eine Sprechstunde an. Einwohner*innen sich dann persönlich mit allen Anliegen und Anregungen an sie wenden. Aber auch telefonische Termine und Videokonferenzen können mit der Bürgermeisterin vereinbart werden.

Termine Sprechstunden

Bürgermeisterin Karola Voß
Bürgermeisterin Karola Voß

Schwerpunkte der Bürgermeisterin

Als direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt ist sie ganz besonders diesen verpflichtet. Ihr ist Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit wichtig! Das bedeutet, offen, verständlich und zeitnah zu informieren, Anliegen und Ideen ernst zu nehmen, mögliche Spielräume zu nutzen, aktiv Verbesserungen umzusetzen und gesellschaftliches Engagement wertzuschätzen.

Wirtschaftsförderung bedeutet, die Anliegen und Bedarfe von Unternehmen im Blick zu haben, einen guten Kontakt – auch zu Wirtschaftsinstitutionen – zu pflegen, Angebote zur Verfügung zu stellen, ansprechbar zu sein und attraktive Rahmenbedingungen für Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Bei diesem Thema spielen Nachhaltigkeit und die Schaffung von neuen Gewerbeflächen im Einklang mit ökologischen Zielen für sie eine große Rolle.

Mit dem Amt als Bürgermeisterin sind automatisch der Vorsitz im Rat und damit auch gleichzeitig die Mitgliedschaft im Rat verbunden. Als parteilose Bürgermeisterin sagt sie, sei sie keiner Fraktion verpflichtet. Ihr ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rat, eine gute Informationspolitik und transparentes Verwaltungshandeln wichtig. Dies gilt immer gegenüber dem gesamten Gremium und nicht im Hinblick auf einzelne Fraktionen und Ratsmitglieder. Über Hinweise und Anregungen aus dem Rat, die Verbesserungen und Vorteile für Bürgerinnen und Bürger bringen, freue sie sich.

Gerne übernimmt sie Verantwortung und führe die Verwaltung gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand teamorientiert. Entscheidungen möchte sie gut abwägen und bei Bedarf Fachmeinungen einholen. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für gutes Verwaltungshandeln Grundvoraussetzung. Deshalb haben ein gutes Arbeitsklima und die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen einen hohen Stellenwert – auch um nachhaltig gute Fach- und Nachwuchskräfte zu gewinnen.

Ganz konkret möchte sie Themen weiter voranbringen, die in den nächsten Jahren für die Stadt auf der Agenda stehen und von großer Bedeutung sind. Dazu gehören:

  • Entwicklung der Innenstadt (Schlossumfeld, Wallstraße, ausreichende Parkflächen) sowie der Ortsteile (Beispiele: Dorfplätze Alstätte und Wessum, Grundschule Wüllen, Gewerbeflächen Ottenstein und Wohnbauflächen Graes, sozialer Wohnungsbau)
  • Ausbau der Digitalisierung (Smart City, Bürgerservice, Mobiles Arbeiten in der Verwaltung)
  • Bildung (Schulentwicklungsplanung, Baumaßnahmen in Schulen beispielsweise des Alexander Hegius Gymnasiums und der Aabachschule, digitale Ausstattung für Schülerinnen und Schüler)
  • Sportförderung (Leichtathletikanlage Stadtpark, Verbesserung Fußballplätze, u.a.)
  • Verhinderung von Transporten von hochradioaktivem Abfall nach Ahaus
  • Förderung der Wirtschaft: Organisation und Durchführung der Wirtschaftsschau, ökologische Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Gewerbegebieten, Leerstandsmanagement
  • Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen in Ahaus und allen Ortsteilen (in der Vergangenheit konnten geeignete Flächen erworben werden)
  • Anpassung an notwendige Standards der Feuerwache Ahaus und des Baubetriebshofes
  • Verbesserung Mobilität: Umsetzung des Radfahrkonzeptes und Verbesserung der Radinfrastruktur durch konkrete Maßnahmen, SMARTES Parken, Neuordnung Bahnhofsumfeld
  • Klima- und Naturschutz (Energiesparmaßnahmen, Erweiterung Bürgerwindpark, ökologische Aufwertung von Grünflächen, Carsharing Modelle unterstützen, weitere Maßnahmen Grüngürtel)
  • Bürgerbeteiligung (Information über Projekte, Einholen von Ideen, teils auch direkte Mitspracherechte)

Rahmenbedingungen des Amtes

Der Bürgermeister ist Chef der Stadtverwaltung und trägt damit die Verantwortung für alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und hat dort Sitz und Stimme. Er wird „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ in Mehrheitswahl (GemO für Nordrhein-Westfalen) direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Entfällt auf keinen der Bewerberinnen oder Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine sogenannte Stichwahl, frühestens zwei, spätestens vier Wochen nach der Wahl statt. In dieser Wahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Ihre Ansprechpersonen im Rathaus

Assistenz der Bürgermeisterin

Assistenz der Bürgermeisterin

Leiterin Büro der Bürgermeisterin

Das könnte Sie auch interessieren