Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder für den Abbruch von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung muss vor Baubeginn eine Baugenehmigung eingeholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, durch eine Bauvoranfrage die generelle Zulässigkeit eines Vorhabens abzuklären.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs Bauordnung bieten eine allgemeine Bauberatung an; hier kann insbesondere geklärt werden, welches bauordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt werden soll, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Vorschriften (z.B. Satzungen) zu beachten sind. Bei Fragestellungen versuchen die Mitarbeiter mit den Bauherren/ Bauherrinnen und Architekten/ Architektinnen Lösungen zu finden.
Informationen zur planungsrechtlichen und gestalterischen Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie bei den Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Stadtplanung. Diese beraten Sie insbesondere auch bei Fragen zu Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt liegen.
Damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der Bauanträge erfolgen kann, empfiehlt es sich:
- baurechtliche Fragen im Vorfeld zu klären, also bevor ein Bauantrag gestellt wird
- die Antragsunterlagen vollständig einzureichen
Die Bauantragsunterlagen werden dem Fachbereich Bauordnung zur Prüfung vorgelegt. Dort wird geprüft, ob das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Dabei werden auch Detailfragen zur Grenz- und Gebäudeabständen, Brandschutz, Standsicherheit und Immissionsschutz beurteilt. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Fachdienststellen und –behörden beteiligt. Aus den entsprechenden Stellungnahmen dieser Fachstellen werden Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Hinweise) in die Baugenehmigung aufgenommen.